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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1252999
22.03.2022|Projekt-ID 230448|Meldungsnummer 1252999|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 22.03.2022

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Einwohnergemeinde Wohlen
Beschaffungsstelle/Organisator: Einwohnergemeinde Wohlen, Bereich PBU, Hochbau,  zu Hdn. von Andreas Jauch, Kapellstrasse 1,  5610  Wohlen,  Schweiz,  E-Mail:  andreas.jauch@wohlen.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

SSB Lehrschwimmbad BKP 359 Badewassertechnik
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Das Lehrschwimmbecken wird saniert, so dass es für die nächste Betriebsperiode sicher betrieben werden kann. Dazu werden hauptsächlich die technischen Installationen für die Badewasseraufbereitungsanlage erneuert.
Ausführliche Beschreibungen der Arbeiten sind im beigelegten Bauprojektbeschrieb ersichtlich.
Die Aufbereitungsanlage ist am Ende ihrer Lebensdauer und wird komplett ersetzt. Die Badewasseraufbereitung erfolgt neu entsprechend der SIA 385/9:2011 nach der Verfahrenskombination IIb:
- Flockung – Mehrschichtfiltration (Unterdruck-Sandfilter) – Chlorung
Es besteht eine Raumhöhe von ca. 2.4m. Dies ist bei der Auslegung der Filter zu beachten.

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45212212 - Bauarbeiten für Schwimmbäder
Baukostenplannummer (BKP): 359 - Uebriges

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: SiWaTec AG, Bösch 67,  6331  Hünenberg,  Schweiz
Preisspanne der eingegangenen Angebote:  CHF von 293'224.80  bis  398'564.45   ohne MWSt.

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: wirtschaftlich günstigstes Angebot

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 13.12.2021
Meldungsnummer 1233103

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 14.03.2022

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 4

4.5 Rechtsmittelbelehrung

1. Gegen diese Verfügung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 20 Tagen seit der Zustellung beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 38, 5000 Aarau, Beschwerde geführt werden.

2. Die Beschwerdeschrift ist von der Partei selbst oder von einer Anwältin oder einem Anwalt zu verfas­sen, welche(r) gemäss dem Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (An­waltsgesetz, BGFA) vom 23. Juni 2000 zur Vertretung von Parteien vor Gericht berechtigt ist.

3. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, d. h., es ist
a) anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.

4. Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 2 und 3 nicht entspricht, wird nicht eingetreten.

5. Eine Kopie des angefochtenen Entscheides sowie allfällige Beweismittel sind der Beschwerdeschrift beizulegen.