Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 22.03.2022
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Einwohnergemeinde Wohlen
Beschaffungsstelle/Organisator: Einwohnergemeinde Wohlen, Bereich PBU, Hochbau,
zu Hdn. von
Andreas Jauch, Kapellstrasse 1,
5610
Wohlen,
Schweiz,
E-Mail:
andreas.jauch@wohlen.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- SSB Lehrschwimmbad BKP 359 Badewassertechnik
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Das Lehrschwimmbecken wird saniert, so dass es für die nächste Betriebsperiode sicher betrieben werden kann. Dazu werden hauptsächlich die technischen Installationen für die Badewasseraufbereitungsanlage erneuert.
Ausführliche Beschreibungen der Arbeiten sind im beigelegten Bauprojektbeschrieb ersichtlich. Die Aufbereitungsanlage ist am Ende ihrer Lebensdauer und wird komplett ersetzt. Die Badewasseraufbereitung erfolgt neu entsprechend der SIA 385/9:2011 nach der Verfahrenskombination IIb: - Flockung – Mehrschichtfiltration (Unterdruck-Sandfilter) – Chlorung Es besteht eine Raumhöhe von ca. 2.4m. Dies ist bei der Auslegung der Filter zu beachten.
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45212212 - Bauarbeiten für Schwimmbäder |
Baukostenplannummer (BKP): | 359 - Uebriges |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: SiWaTec AG, Bösch 67,
6331
Hünenberg,
Schweiz
Preisspanne der eingegangenen Angebote:
CHF von 293'224.80
bis 398'564.45
ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: wirtschaftlich günstigstes Angebot
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 13.12.2021
Meldungsnummer
1233103
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 14.03.2022
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 4
4.5 Rechtsmittelbelehrung- 1. Gegen diese Verfügung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 20 Tagen seit der Zustellung beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 38, 5000 Aarau, Beschwerde geführt werden.
2. Die Beschwerdeschrift ist von der Partei selbst oder von einer Anwältin oder einem Anwalt zu verfassen, welche(r) gemäss dem Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (Anwaltsgesetz, BGFA) vom 23. Juni 2000 zur Vertretung von Parteien vor Gericht berechtigt ist.
3. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, d. h., es ist a) anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
4. Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 2 und 3 nicht entspricht, wird nicht eingetreten.
5. Eine Kopie des angefochtenen Entscheides sowie allfällige Beweismittel sind der Beschwerdeschrift beizulegen.
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