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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1253021
25.03.2022|Projekt-ID 235734|Meldungsnummer 1253021|Ausschreibungen

Ausschreibung

Publikationsdatum Simap: 25.03.2022

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: BLS AG
Beschaffungsstelle/Organisator: BLS AG,  zu Hdn. von Sven Pragal, Genfergasse 11,  3001  Bern,  Schweiz,  Telefon:  0583272727,  E-Mail:  beschaffung.bau@bls.ch,  URL www.bls.ch

1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken

BLS AG,  zu Hdn. von Sven Pragal, Genfergasse 11,  3001  Bern,  Schweiz,  Telefon:  0583272727,  E-Mail:  beschaffung.bau@bls.ch

1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen

15.04.2022

1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes

Datum: 06.05.2022

1.5 Datum der Offertöffnung:

09.05.2022

1.6 Art des Auftraggebers

Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben

1.7 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.8 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.9 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Dienstleistungskategorie CPC:

[12] Architektur; technische Beratung und Planung und integrierte technische Leistungen; Stadt- und Landschaftsplanung; zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung

2.2 Projekttitel der Beschaffung

Planer Umbau Bahnhof Belp Steinbach

2.3 Aktenzeichen / Projektnummer

1246

2.4 Aufteilung in Lose?

Nein

2.5 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  71000000 - Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen

2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags

Die Nutzlänge des bestehenden Mittelperrons in Belp Steinbach entspricht nicht dem für die Strecke GTB (Bern – Belp – Thun) vorgesehenen Perronnutzlängenstandard, wodurch der Perron für das eingesetzte Rollmaterial zu kurz ist. Dies führt dazu, dass eine der beiden verkehrenden Fahrzeugeinheiten (bspw. Biel – Belp) zu schliessen ist und für die Kunden auf dem betroffenen Ab-schnitt nicht zur Verfügung steht. Diese Einschränkungen resultieren mit betrieblichen Mehraufwänden und sind fehleranfällig sowie nicht kundenfreundlich. Ebenso erfüllt die Dimensionierung des Mittelperrons nicht weiter die aktuell einzuhaltenden Mindestwerten gemäss den gesetzlichen Vorgaben. Zusätzlich besteht im betroffenen Perimeter Erneuerungsbedarf seitens Fahrbahn, wodurch ein Clustering Synergiepotential bietet.

2.7 Ort der Dienstleistungserbringung

Der Erfüllungsort ist Belp.
Die BLS stellt keine Räumlichkeiten zur Leistungserbringung zur Verfügung.

2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn: 30.06.2022, Ende: 31.12.2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein

2.9 Optionen

Ja
Beschreibung der Optionen: SIA Phase 5 Ausführung (Bauleitung)

2.10 Zuschlagskriterien

Angebotspreis  Gewichtung 35% 
Auftrags-/ Risikoanalyse  Gewichtung 25% 
Termin- und Ressourcenplanung  Gewichtung 10% 
Projektorganisation  Gewichtung 10% 
Profil / Erfahrung Gesamtleiter**  Gewichtung 10% 
Profil / Erfahrung Fachspezialist Fahrbahn**  Gewichtung 5% 
Plausibilität Leistungsangebot  Gewichtung 5% 

2.11 Werden Varianten zugelassen?

Nein

2.12 Werden Teilangebote zugelassen?

Nein

3. Bedingungen

3.2 Kautionen / Sicherheiten

keine

3.3 Zahlungsbedingungen

30 Tage 2% Skonto / 60 Tage netto

3.4 Einzubeziehende Kosten

gemäss Dokument 1.1 Allgemeine Bestimmungen

3.5 Bietergemeinschaft

zugelassen, Details gemäss Dokument 1.1 Allgemeine Bestimmungen

3.6 Subunternehmer

zugelassen, Details gemäss Dokument 1.1 Allgemeine Bestimmungen

3.7 Eignungskriterien

aufgrund der nachstehenden Kriterien:
Erfüllung der Eignungskriterien (Muss-Anforderungen)

EK 1Wirtschaftliche und finanzielle Eignung
EK 1.1Umsatz
Das Auftragsvolumen der vorliegenden Ausschreibung ist nicht grösser als 50% des durchschnittlichen Jahresumsatzes des Anbieters der letzten 3 Jahre.
Angabe ohne Subunternehmer. Angabe Jahresumsatz der letzten 3 Jahre.
EK 1.2Hinreichende Berufshaftpflichtversicherung
Der Anbieter verfügt über eine Haftpflicht-Versicherung (bzw. bestätigt diese im Zuschlags-fall abzuschliessen) in der Höhe von CHF 20 Mio. je Schadenfall und Jahr für Personen-, Sach- und daraus entstehenden Vermögensschäden, davon CHF 5 Mio. je Schadenfall und Jahr für Bauten-, Anlage- und daraus entstehenden Vermögensschäden.Nachweis: Police bzw. schriftliche Absichtserklärung

EK 2Organisatorische Eignung
EK 2.1Unternehmerangaben & Selbstdeklaration
Das Dokument Unternehmerangaben & Selbstdeklaration ist vollständig und wahrheitsgetreu aus-zufüllen und rechtsgültig zu unterzeichnen.Einreichung des ausgefüllten und rechtsgültig unterzeichneten Dokumentes Unternehmerangeben & Selbstdeklaration
EK 3Erfahrung / Fachkompetenz
EK 3.1Referenzen
Angabe von 2 vergleichbaren Referenzobjekten in den letzten 10 Jahren.
Projektvolumen mind. 6 Mio. CHF.Ausfüllen Formular Nachweise EK/ZK.
EK 4Weitere Eignungskriterien
EK 4.1Qualitäts- und Umweltmanagementsystem
Der Anbieter verfügt über ein unternehmensbezogenes Qualitäts- und Umweltmanagementsystem nach ISO 9001 resp. 14001 oder vergleichbar. Der Nachweis der Vergleichbarkeit ist durch den Anbieter zu erbringen.Einreichung Zertifikat des eingesetzten Qualitäts- und Umweltmanagementsystems.

Erfüllung der zwingenden Projektvorgaben (Muss-Anforderungen)

ZPV 1Technische Spezifikation / Muss-Kriterien
ZPV 1.1Teilnahme an der obligatorischen Begehung
Die federführende Firma muss an der obligatorischen Begehung teilgenommen haben.Als Nachweis gilt die unterzeichnete Präsenzliste der Begehung.

3.8 Geforderte Nachweise

Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise

3.9 Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen

Kosten: Keine

3.10 Sprachen

Sprachen für Angebote: Deutsch
Sprache des Verfahrens: Deutsch

3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen

unter www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 25.03.2022  bis  06.05.2022
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch

3.13 Durchführung eines Dialogs

Nein

4. Andere Informationen

4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören

keine

4.2 Geschäftsbedingungen

Die BLS akzeptiert keine AGB der Anbieter. Es gelten die in den Ausschreibungsunterlagen aufgeführten Vertragsbedingungen
der BLS AG.

4.3 Begehungen

Es findet eine Begehung vor Ort am 07.04.2022 (Start 14:00 Uhr, Bahnhof Belp Steinbach) statt.
Die Teilnahme an der Begehung ist für die federführende Firma obligatorisch.

4.4 Grundsätzliche Anforderungen

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

4.5 Zum Verfahren zugelassene, vorbefasste Anbieterinnen

keine

4.6 Sonstige Angaben

Vorbehalten bleiben in jedem Falle die Kreditgenehmigung und die Zustimmung sämtlicher zu-ständiger Organe. Gemäss Art. 43
BöB ist die BLS berechtigt, das Verfahren abzubrechen oder zu wiederholen. Die Anbieter können aus dem Umstand, dass das
Verfahren abgebrochen oder wie-derholt wird, keine auf welchem Rechtsmittel auch immer beruhende Ansprüche, insbesondere
auch nicht auf Schadenersatz gegen die BLS ableiten.

4.7 Offizielles Publikationsorgan

www.simap.ch

4.8 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.