Berichtigung- Publikationsdatum Simap: 23.03.2022
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: ETH Zürich
Beschaffungsstelle/Organisator: ETH Zürich Abteilung Finanzdienstleistungen,
zu Hdn. von
Einkaufskoordination, Scheuchzerstrasse 70,
8092
Zürich,
Schweiz,
E-Mail:
publictender@ethz.ch,
URL
www.ethz.ch
1.2 In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigende Adresse-
Keine Änderung
1.3 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.4
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschreibung2.1 Projekttitel der Beschaffung- Erstellung von technischen Daten für den Antrag auf Zulassung eines neuen Lebensmittelzusatzstoffes in der EU
2.2 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Die ETH Zürich hat ein neuartiges Produkt aus Oliventrester (Nebenstrom der Olivenölproduktion) mitentwickelt, das in Lebensmitteln als Antioxidans eingesetzt werden soll. Für die erforderliche Zulassung muss eine Vielzahl von technischen Daten generiert werden. Der relevante Leitfaden für die wissenschaftlichen Daten in der EU ist die «EFSA Guidance for submission for food additive evaluations».
2.4 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71600000 - Technische Tests, Analysen und Beratung, | | 71610000 - Tests und Analysen bezüglich Zusammensetzung und Reinheit |
3. Referenz3.1 Referenznummer der Bekanntmachung-
Publikation vom
:
23.02.2022
im Publikationsorgan
:
Simap
Meldungsnummer
1247563
4. Folgende Stellen sind in der ursprünglichen Meldung zu berichtigen4.2 zu berichtigende DatenFrist für die Einreichung des AngebotesBisher: 23.03.2022 12:00 Neu: 28.03.2022 12:00
Datum der OffertöffnungBisher: 24.03.2022 Neu: 28.03.2022 13:00
Gültigkeit des AngebotesBisher: bis 30.06.2022 Neu: bis 30.06.2022
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.
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