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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1253337
24.03.2022|Projekt-ID 235788|Meldungsnummer 1253337|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 24.03.2022

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Eidgenössisches Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI
Beschaffungsstelle/Organisator: Eidgenössisches Nuklearsicherheitsinspektorat,  zu Hdn. von Sabrina Adamek, Industriestrasse 19,  5201  Brugg,  Schweiz,  Telefon:  056 460 84 00,  Fax:  056 460 84 99,  E-Mail:  sabrina.adamek@ensi.ch,  URL www.ensi.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Expertisen und Dienstleistungen im Bereich des Strahlenschutzes

2.2 Dienstleistungskategorie

Dienstleistungskategorie CPC:  [27] Sonstige Dienstleistungen

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  90721600 - Strahlenschutz

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: CHUV, Institut de radiophysique (IRA), Rue du Grand-Prè 1,  1007  Lausanne,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 735'000.00 ohne MWSt.

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Den Zuschlag erhält das CHUV, Institut de radiophysique, da es sich durch die bisherige Zusammenarbeit spezifische Kenntnisse im Bereich angewandte Dosimetrie und Strahlenschutz sowie spezialisierte Messmittel inkl. eigens dafür angepasste Software angeeignet hat, die nicht ohne erheblichen Aufwand und Mehrkosten andernorts aufgebaut bzw. ersetzt werden können.

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 22.03.2022

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.