Ausschreibung- Publikationsdatum Simap: 24.03.2022
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Flughafen Zürich AG
Beschaffungsstelle/Organisator: Flughafen Zürich AG,
zu Hdn. von
Jürg Wolfsteiner, Postfach,
8058
Zürich Flughafen,
Schweiz,
Telefon:
+41 43 816 38 66,
E-Mail:
juerg.wolfsteiner@zurich-airport.com
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken-
Adresse gemäss Kapitel 1.1
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen- 04.04.2022
- Bemerkungen: Sämtliche Fragen sind über das simap Frageforum zu stellen.
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes- Datum: 22.04.2022 Uhrzeit: 12:00
1.5 Datum der Offertöffnung:- 25.04.2022, Bemerkungen:
Die Offertöffnung ist nicht öffentlich.
1.6 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.7
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.8
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.9
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Dienstleistungskategorie CPC:-
[22] Arbeits- und Arbeitskräftevermittlung
2.2 Projekttitel der Beschaffung- Personaldienstleister Reinigungsmitarbeiter
2.4 Aufteilung in Lose?-
Nein
2.5 GemeinschaftsvokabularCPV: | 79620000 - Überlassung von Personal einschließlich Zeitarbeitskräfte |
2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Als Ergänzung zu unseren Festangestellten im Bereich Gebäudereinigung, benötigt die Flughafen Zürich AG eine grössere Anzahl an Temporärmitarbeitenden für die anfallenden Reinigungsaufgaben. Mittels dieser Ausschreibung soll ein geeignete Personaldienstleister gefunden werden.
2.7 Ort der Dienstleistungserbringung- Flughafen Zürich
2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems- Beginn: 01.06.2022, Ende: 30.05.2025
-
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja
-
Beschreibung der Verlängerungen: optional um max. 2 weitere Jahre
2.9 Optionen-
Nein
2.10 Zuschlagskriterien- Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien
2.11 Werden Varianten zugelassen?-
Nein
2.12
Werden Teilangebote zugelassen?
-
Nein
2.13 Ausführungstermin- Beginn 01.06.2022 und Ende 30.05.2025
3. Bedingungen3.2 Kautionen / Sicherheiten- Keine
3.5 Bietergemeinschaft- zugelassen
3.6 Subunternehmer- Es werden keine Subunternehmungen zugelassen
3.7 Eignungskriterien-
Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien
3.8 Geforderte Nachweise-
Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise
3.9
Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
-
Kosten: Keine
3.10 Sprachen- Sprachen für Angebote: Deutsch
- Sprache des Verfahrens: Deutsch
3.11 Gültigkeit des Angebotes- 6 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote
3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen-
unter
www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 24.03.2022
bis
22.04.2022 Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch
3.13
Durchführung eines Dialogs
-
Nein
4. Andere Informationen4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören- Keine
4.2 Geschäftsbedingungen- Die Allgemeinen Einkaufsbedingungen der Flughafen Zürich AG, Stand 2014, sind integraler Bestandteil bei Vertragsschluss
4.3 Begehungen- Es findet keine Begehung statt.
4.4 Grundsätzliche Anforderungen- Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.
4.6 Sonstige Angaben- Der neue Anbieter übernimmt allenfalls die bestehenden Temporärmitarbeiter. Der vom Anbieter eingesetzte Faktor zur Berechnung des Stundentarifs (siehe Preisblatt Stundenlöhne), muss die geringeren Aufwendungen (keine Rekrutierungskosten) für die übernommen Temporärmitarbeiter berücksichtigen.
Der Personaldienstleister haftet gegenüber dem Einsatzbetrieb für seine Sorgfaltspflicht betreffend den Dienstleistungen im Bereich der Auswahl und Rekrutierung des temporären Mitarbeiters (Überprüfung seiner beruflichen Vorgeschichte und der objektiven Fähigkeit, den Arbeitseinsatz auszuführen). Zudem ist der Dienstleister verpflichtet als rechtlicher Arbeitgeber gegenüber dem Mitarbeiter (Verwaltung des Arbeitsverhältnisses gemäss dem Schweizerischen Arbeitsrecht). Für die vom Anbieter übernommen Temporärmitarbeitern, ist aufgrund des Minderaufwandes ein separater Kostenfaktor und dessen Gültigkeitsdauer im Angebot auszuweisen.
4.8 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.
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