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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1253415
04.04.2022|Projekt-ID 228372|Meldungsnummer 1253415|Abbruch      Berichtigung

Abbruch

Publikationsdatum Simap: 04.04.2022

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: SBB Infrastruktur, Ausbau- und Erneuerungsprojekte, Projektmanagement, Region Mitte
Beschaffungsstelle/Organisator: Schweizerische Bundesbahnen SBB AG, SBB Infrastruktur, Ausbau- und Erneuerungsprojekte, Projektmanagement, Region Mitte,,  zu Hdn. von Philipp Kirschneck, Bahnhofstrasse 12,  4600  Olten,  Schweiz,  E-Mail:  philipp.kirschneck@sbb.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Ersatz Birsbrücken Münchenstein

2.2 Gegenstand und Umfang des Auftrags

Die SBB plant in Münchenstein einen Ersatz-Neubau der Zwillingsbrücken über die Birs. Die Brücken befinden sich auf der DfA-Linie 230 Delémont Est - Basel SBB Ost bei km 118.774 und müssen aufgrund des steigenden Verkehrs sowie des schlechten baulichen Zustandes der heutigen Stahlkonstruktion ersetzt werden. Geplant sind zwei parallele Stahlfachwerkbrücken mit obenliegendem Tragwerk. Die beiden Fachwerkträger der Brücken werden als achtfeldrige Dreiecksfachwerke ausgeführt und sind jeweils über den Betonschottertrog miteinander verbunden, wogegen oben keine Verbindung der Fachwerkträger besteht. Im Rahmen des Brückenersatzes wird ebenfalls eine Fahrbahnerneuerung realisiert, wobei nur der Oberbau ohne Massnahmen zur Gleisentwässerung ersetzt wird.

2.4 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45000000 - Bauarbeiten

2.5 Angaben zur Publikation der Ausschreibung

Publikation vom :   17.11.2021
im Publikationsorgan :   Simap
Meldungsnummer 1224897

3. Begründung

b) kein Angebot die technischen Spezifikationen oder die weiteren Anforderungen erfüllt

4 Bemerkungen

- Der Abbruch des Beschaffungsverfahrens erfolgt wegen fehlender Zusicherung der Verfügbarkeit des Stahls.
- Die SBB plant im 2. Quartal 2022 eine erneute Ausschreibung mit angepassten Randbedingungen und Terminen.

5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.