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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1253973
29.03.2022|Projekt-ID 226782|Meldungsnummer 1253973|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 29.03.2022

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Bauten und Logistik BBL
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Bauten und Logistik BBL
Projektmanagement Inland, Fellerstrasse 21,  3003  Bern,  Schweiz,  E-Mail:  beschaffung.wto@bbl.admin.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Bund (Zentrale Bundesverwaltung)

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

(b21023-4) Bau eines neuen Bundesasylzentrums (BAZ) in Grand-Saconnex, Genf / BKP 281.1
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Der Bauherr strebt die Errichtung eines neuen Bundesasylzentrums in der Gemeinde Grand-Saconnex an, in unmittelbarer Nähe des Flughafens, in rund 20 Minuten ab dem Stadtzentrum Genf und dem Bahnhof Cornavin mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar. Der Bauherr legt ausserdem grössten Wert auf die Umsetzung der «Strategie nachhaltige Entwicklung» des Bundesrates namentlich im sozialen, wirtschaftlichen und Umweltbereich.

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45430000 - Bodenbelags- und Wandverkleidungsarbeiten
Baukostenplannummer (BKP): 2811 - Fugenlose Bodenbeläge,
282 - Wandbeläge, Wandbekleidungen

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Etico SA, Rue de Veyrot 2,  1217  Meyrin,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 185'980.15 mit MWSt.7.7%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Die Firma Etico SA hat das vorteilhafteste Angebot gemäss den definierten Zuschlagskriterien eingereicht, insbesondere in Bezug auf den Preis.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 22.09.2021
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer 1219395

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 24.03.2022

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 8

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.