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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1254131
01.04.2022|Projekt-ID 233051|Meldungsnummer 1254131|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 01.04.2022

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Flughafen Zürich AG
Beschaffungsstelle/Organisator: Flughafen Zürich AG,  zu Hdn. von Andreas Fritschi, Postfach,  8058  Zürich-Flughafen,  Schweiz,  Telefon:  043 816 71 69,  E-Mail:  andreas.fritschi@zurich-airport.com

1.2 Art des Auftraggebers

Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Spindelsanierung Parkhaus P3, G01 – G10, BKP 211 / 281
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Die Arbeiten beinhalten Spindelsanierungs- und Instandsetzungsarbeiten und unterteilen sich in:
- Sanierung der Zentralrampe (Spindel) über 13 Geschosse mittels Betonabbruch und -Sanierung sowie Einbau eines Oberflächenschutzsystems
- Abdichtung diverser Risse und schadhaften Stellen im bestehenden Oberflächenschutzsystem

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45213312 - Bau von Parkhäusern
Baukostenplannummer (BKP): 211 - Baumeisterarbeiten,
281 - Bodenbeläge

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Specogna Bau AG, Steinackerstrasse 55,  8302  Kloten,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 2'756'294.10 mit MWSt.7.7%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Beste Erfüllung der Zuschlagskriterien gemäss Ausschreibungsunterlagen.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 11.02.2022
im Publikationsorgan: Simap
Meldungsnummer 1242873

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 25.03.2022

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 1

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.