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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1254243
16.05.2022|Projekt-ID 225930|Meldungsnummer 1254243|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 16.05.2022

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Schweizerische Bundesbahnen SBB Konzerneinkauf Dienstleistungen
Beschaffungsstelle/Organisator: Schweizerische Bundesbahnen SBB, Konzerneinkauf Dienstleistungen,  zu Hdn. von Fabian Krienbühl, Hilfikerstrasse 3,  3000  Bern 65,  Schweiz,  E-Mail:  einkauf.dienstleistungen@sbb.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Tunnelreinigung GBT/CBT
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Die SBB betreibt den Gotthard-Basistunnel (GBT) sowie den Ceneri-Basistunnel (CBT); dies beinhaltet auch die Reinigung der jeweiligen Tunnelröhren. Die SBB hat entschieden, diese Reinigungsarbeiten nicht mit eigenen Ressourcen auszuführen, sondern an einen externen Reinigungsdienstleister zu vergeben.

2.2 Dienstleistungskategorie

Dienstleistungskategorie CPC:  [27] Sonstige Dienstleistungen

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  90910000 - Reinigungsdienste

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Brügger HTB GmbH, Schwandistrasse 10,  3714  Frutigen,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 6'414'305.50 ohne MWSt.

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Das Angebot der Zuschlagsempfängerin war insgesamt das Vorteilhafteste und hat am meisten Punkte erhalten. Ausschlaggebend war insbesondere die Qualität der Leistung, bei der sie hinsichtlich dem Zuschlagskriterium «Effizienz und Nachhaltigkeit» eine hohe Punktzahl erreicht hat.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 05.10.2021
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer 1215949

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 16.05.2022

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 2

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.