Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 16.05.2022
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Schweizerische Bundesbahnen SBB
Konzerneinkauf Dienstleistungen
Beschaffungsstelle/Organisator: Schweizerische Bundesbahnen SBB, Konzerneinkauf Dienstleistungen,
zu Hdn. von
Fabian Krienbühl, Hilfikerstrasse 3,
3000
Bern 65,
Schweiz,
E-Mail:
einkauf.dienstleistungen@sbb.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Querschlagsreinigung GBT/CBT
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Die SBB betreibt den Gotthard-Basistunnel (GBT) sowie den Ceneri-Basistunnel (CBT); dies beinhaltet auch die Reinigung der jeweiligen Querschläge. Die SBB hat entschieden, diese Reinigungsarbeiten nicht mit eigenen Ressourcen auszuführen, sondern an einen externen Reinigungsdienstleister zu vergeben.
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[27] Sonstige Dienstleistungen
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 90910000 - Reinigungsdienste |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Brügger HTB GmbH, Schwandistrasse 10,
3714
Frutigen,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 1'874'625.00 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Einziger Anbieter der alle Eignungskriterien erfüllt hat.
Der andere Anbieter erfüllte folgende Eignungskriterien nicht: EK2 Organisatorische Eignung (Schlüsselperson für Projekt) EK3 Technische Eignung (Mittelgrosse Reinigungsflächen).
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 05.10.2021
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer
1216195
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 16.05.2022
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 2
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.
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