Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 04.04.2022
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Informatik und Telekommunikation BIT
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Informatik und Telekommunikation BIT, Campus Meielen, Eichenweg 3,
3003
Bern,
Schweiz,
Telefon:
+41 58 461 13 41,
E-Mail:
beschaffung.wto@bbl.admin.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- (22053) 609 Sicherheits- und Empfangsdienste
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Mittels dieser Ausschreibung wird ein spezialisierter, erfahrener und kompetenter Anbieter gesucht, der ab Juni 2022 bis Ende Dezember 2026 Dienstleistungen im Bereich Sicherheits- und Empfangsdienste erbringen kann.
Max. optionales Beschaffungsvolumen: CHF 2'575'000.00
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[27] Sonstige Dienstleistungen
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71317200 - Dienstleistungen im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit, | | 79710000 - Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten, | | 75131000 - Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Protectas S.A., Rue de Genève 70,
1004
Lausanne,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 2'773'275.00 mit MWSt.7.7% Bemerkung: Optional
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Den Zuschlag erhält die Firma Protectas S.A., da sie
1. die qualitativen Kriterien vollständig erfüllt hat und als fachlich spezialisierter, erfahrener und kompetenter Leistungserbringer überzeugen konnte, 2. sehr gut aufzeigen konnte, wie die künftige Zusammenarbeit mit der Bundesverwaltung aussehen wird, 3. zudem hervorragende Referenzen eingereicht hat.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 19.01.2022
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer
1239649
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 31.03.2022
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 6
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.
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