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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1254721
01.04.2022|Projekt-ID 225121|Meldungsnummer 1254721|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 01.04.2022

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Elektrizitätswerke des Kantons Zürich Einkauf
Beschaffungsstelle/Organisator: Elektrizitätswerke des Kantons Zürich,  zu Hdn. von Isabella Fürst, Ueberlandstrasse 2,  8953  Dietikon,  Schweiz,  Telefon:  +41 58 359 51 70,  E-Mail:  einkauf@ekz.ch,  URL www.ekz.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Andere Träger kantonaler Aufgaben

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Lieferauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

LKW mit Brücke und Kran
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Lieferung eines LKWs mit Brücke und Kran

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  34100000 - Kraftfahrzeuge,
34130000 - Kraftfahrzeuge für den Gütertransport,
34200000 - Fahrzeugkarosserien, Anhänger oder Sattelanhänger

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Volvo Group (Schweiz) AG, Lindenstrasse 6,  8108  Dällikon,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 321'087.00 ohne MWSt.
Bemerkung: LKW mit Brücke und Kran, sowie Wartung 10 Jahre für Kran

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Beste Erfüllung der Zuschlagskriterien
Wirtschaftlich günstigstes Angebot
Beste Lieferfrist

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 23.08.2021
Meldungsnummer 1212995

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 31.03.2022

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 5

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen, von der Zustellung an die Anbietenden an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit wie möglich beizulegen.