Ausschreibung- Publikationsdatum Simap: 24.05.2022
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Umwelt BAFU, Abteilung Klima, Worblentalstrasse 68, Ittigen, CH-3003 Bern
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Umwelt BAFU, Abteilung Klima,
zu Hdn. von
Projekt Überprüfung/Aktualisierung Klima-Risikoanalyse Schweiz / WTO, bitte nicht öffnen., Worblentalstrasse 68, Ittigen,
3003
Bern,
Schweiz,
Telefon:
+41 58 464 23 80,
Fax:
+41 58 462 99 81,
E-Mail:
climate-adaptation@bafu.admin.ch,
URL
www.bafu.admin.ch
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken-
Adresse gemäss Kapitel 1.1
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen- 23.06.2022
- Bemerkungen: Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können diese anonymisiert im Frageforum auf www.simap.ch gestellt werden.
Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die Anbieter werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.
Es werden keine Fragen anderweitig bzw. ausserhalb des Frageforums entgegengenommen bzw. beantwortet.
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes- Datum: 04.07.2022, Spezifische Fristen und Formvorschriften:
Das vollständige Angebot ist bis spätestens 04.07.2022 in 2-facher Ausführung (1-fach in Papierform und 1-fach in elektronischer Form per Email unverschlüsselt) an die aufgeführte Adresse zuzustellen.
a) Bei Abgabe an der Warenannahme des BAFU (durch Anbieter oder Kurier): Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme 08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BAFU zu erfolgen.
b) Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.
c) Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland: Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per E-Mail an die aufgeführte Adresse zu senden.
Der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Anbieter zurückgesandt.
1.5 Datum der Offertöffnung:- 05.07.2022, Ort:
Bern, Bemerkungen:
Die Öffnung der Angebote findet bis spätestens zum oben genannten Datum statt und ist nicht öffentlich.
1.6 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.7
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.8
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.9
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Dienstleistungskategorie CPC:-
[27] Sonstige Dienstleistungen
2.2 Projekttitel der Beschaffung- Überprüfung und Aktualisierung der Klima-Risikoanalyse Schweiz
2.3 Aktenzeichen / Projektnummer- Überprüfung/Aktualisierung Klima-Risikoanalyse CH
2.4 Aufteilung in Lose?-
Nein
2.5 GemeinschaftsvokabularCPV: | 90720000 - Umweltschutz |
2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Der Bundesrat verabschiedete 2012 seine Strategie «Anpassung an den Klimawandel in der Schweiz». Darin sind Ziele, Herausforderungen und Handlungsfelder für die Anpassung an den Klimawandel beschrieben. Die Massnahmen zur Umsetzung der Anpassungsstrategie sind in Aktionsplänen zusammengefasst.
Parallel zur Erarbeitung der Anpassungsstrategie und des ersten Aktionsplans führte das BAFU in den Jahren 2010–2017 eine umfassende Analyse der klimabedingten Risiken in der Schweiz durch. Die Resultate dieser Klima-Risikoanalyse wurden in einem Synthesebericht zusammengefasst und flossen in die Erarbeitung des Aktionsplans 2020–2025 ein.
Für die Zeit nach 2025 sollen die Anpassungsstrategie überarbeitet und ein neuer Aktionsplan zusammengestellt werden. Als Grundlage dafür sollen im Rahmen dieses Auftrags die Resultate der Klima-Risikoanalyse im Synthesebericht überprüft und aktualisiert werden.
2.7 Ort der Dienstleistungserbringung- Bern
2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems- Beginn: 01.09.2022, Ende: 31.12.2026
-
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja
-
Beschreibung der Verlängerungen: Grundauftrag (01.09.2022 - 28.02.2023)
- Option 1 (01.03.2023 - 31.08.2024) - Option 2 (01.09.2024 - 31.12.2026)
Der Auftraggeber behält sich vor, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.
Für die Ziehung bzw. Teilziehung der Option 1 und / oder 2 ist jeweils ein neuer Vertrag zu errichten.
2.9 Optionen-
Ja
-
Beschreibung der Optionen: Grundauftrag (01.09.2022 - 28.02.2023)
Option 1 (01.03.2023 - 31.08.2024): a) Überprüfung und Verbesserung der Metrik für Beurteilung der Klimarisiken und -chancen b) Aktualisierung der Klima-Risikoanalyse (Synthesebericht) c) Darstellung der priorisierten Klimarisiken und -chancen in Neun-Felder-Matrizen d) Schlussbericht – Aktualisierung des Syntheseberichts
Option 2 (01.09.2024 - 31.12.2026): e) Durchführung einer Kantonalen Fallstudie
Der Auftraggeber behält sich vor, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.
Für die Ziehung bzw. Teilziehung der Option 1 und / oder 2 ist jeweils ein neuer Vertrag zu errichten.
2.10 Zuschlagskriterien- ZK01 Preis und Verlässlichkeit des Preises
Gewichtung 20%
ZK02 Auftragsverständnis
Gewichtung 20% ZK03 Erfahrungen in Klima-Risikoanalysen
Gewichtung 20% ZK04 Breite Expertise in allen Auswirkungsbereichen
Gewichtung 20% ZK05 Netzwerk in Kantone und Sprachregionen
Gewichtung 20%
2.11 Werden Varianten zugelassen?-
Nein
2.12
Werden Teilangebote zugelassen?
-
Nein
2.13 Ausführungstermin- Beginn 01.09.2022 und Ende 31.12.2026
- Bemerkungen: Grundauftrag (01.09.2022 - 28.02.2023)
- Option 1 (01.03.2023 - 31.08.2024) - Option 2 (01.09.2024 - 31.12.2026)
Der Auftraggeber behält sich vor, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.
Für die Ziehung bzw. Teilziehung der Option 1 und / oder 2 ist jeweils ein neuer Vertrag zu errichten.
3. Bedingungen3.1 Generelle Teilnahmebedingungen- Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die die nachfolgenden Eignungskriterien erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten. Die Eignungsnachweise (EK) gemäss Ausschreibungsunterlagen müssen vollständig und ohne Einschränkung oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes abgegeben werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen.
3.2 Kautionen / Sicherheiten- Keine
3.3 Zahlungsbedingungen- 30 Tage nach Erhalt der Rechnung, netto in CHF, zuzüglich MwSt. Korrekte Rechnungsstellung mittels E-Rechnung vorausgesetzt.
Informationen der Bundesverwaltung zur E-Rechnung sind abrufbar unter: http://www.e-rechnung.admin.ch/index.php
3.4 Einzubeziehende Kosten- Alle Preisangaben sind in Schweizer Franken (CHF) und exkl. MwSt. auszuweisen. Der Preis exkl. MwSt. beinhaltet insbesondere Versicherung, Spesen, Sozialabgaben, Transport und Zoll etc.
3.5 Bietergemeinschaft- ist zugelassen. Nimmt der Anbieter als Bietergemeinschaft am Verfahren teil, muss er eine Unternehmung bezeichnen, welche die Federführung (Stellvertretung, Koordination) übernimmt. Der Anbieter führt alle Beteiligten mit den ihnen zugewiesenen Rollen auf.
Die charakteristische Leistung ist grundsätzlich von einem der Konsortialmitglieder zu erbringen.
Nur Mehrfachbewerbungen von Subunternehmern sind zugelassen.
3.6 Subunternehmer- sind zugelassen. Zieht der Anbieter zur Leistungserfüllung Subunternehmer bei, übernimmt er die Gesamtverantwortung. Er führt alle beteiligten Subunternehmer mit den ihnen zugewiesenen Rollen auf.
Die charakteristische Leistung ist grundsätzlich vom Anbieter zu erbringen.
Nur Mehrfachbewerbungen von Subunternehmern sind zugelassen.
3.7 Eignungskriterien- aufgrund der nachstehenden Kriterien:
EK01 Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
EK02 Erfahrung Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in Projekten, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind. Er weist diese Erfahrung anhand von 3 Referenzen in den letzten 10 Jahren nach.
EK03 Personelle Ressourcen Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben, erfüllen zu können.
EK04 Ansprechpartner Der Anbieter verfügt über einen Projektleiter und Stellvertreter.
EK05 Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen Der Anbieter ist bereit, Schlüsselpersonen einzusetzen, die in deutscher und französisch Sprache (mündlich und schriftlich) kommunizieren und die Projektergebnisse und Dokumentationen in deutscher Sprache erstellen und abliefern können.
EK06 Ersatz von Mitarbeitenden Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen: Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt. Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
EK07 Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für Dienstleistungsaufträge (Ausgabe September 2016, Stand Januar 2021)
Für das vorliegende Geschäft gelten die oben aufgelisteten AGB mit den Änderungen (Ergänzungen/Anpassungen/Derogationen) gemäss Anhang Nr. 1 des Pflichtenhefts. Anbieter, die darüber hinaus Änderungen (Ergänzungen/Anpassungen) anbringen, werden vom Verfahren ausgeschlossen.
Internet-Link: https://www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html
EK08 Akzeptanz des Vertragsentwurfs Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in Anhang 1 des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren.
EK09 Sitzungsort Bereitschaft, den Standort der Auftraggeberin als Sitzungsort zu akzeptieren (Bundesamt für Umwelt, BAFU, CH-3003 Bern).
EK10 Datenaustausch Alle projektspezifisch erarbeiteten Dokumente und Pläne sind dem Auftraggeber im Quellcode zur eigenen Verwendung und Bearbeitung zur Verfügung zu stellen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Auftraggeber die ordnungsgemäss erstellten Daten kostenlos abzugeben. Das uneingeschränkte Copyright geht dabei an den Auftraggeber über. Die Schlussrechnung wird erst zur Zahlung fällig, wenn der Beauftragte dem Auftraggeber die verlangten Daten sowie die weiteren Dokumentationen sowohl in elektronischer als auch in Papierform abgegeben hat.
EK11 Überlassen von Nutzungs- und Urheberrechten Alle Urheberrechte an den im Rahmen des Mandats entwickelten und produzierten Produkten gehören dem BAFU. Vorbehalten bleiben die immaterialgüterrechtlichen Persönlichkeitsrechte, soweit sie von Gesetzes wegen nicht übertragbar sind.
3.8 Geforderte Nachweise-
Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise
3.9
Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
-
Kosten: Keine
Zahlungsbedingungen: Keine
3.10 Sprachen- Sprachen für Angebote: Deutsch, Französisch
- Sprache des Verfahrens: Deutsch
- Bemerkungen: Bei Abweichungen zwischen dem deutschen und französischen Text ist die deutsche Version die massgebliche.
3.11 Gültigkeit des Angebotes- 180 Tage ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote
3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen-
unter
www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 24.05.2022
bis
04.07.2022 Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch, Französisch Weitere Informationen zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen: Es werden keine Dokumente per Post an die Anbieter versandt.
Die Prüfung der Angebote erfolgt gemäss Art. 38 BöB. Eine Bereinigung der Angebote erfolgt ausschliesslich unter den Voraussetzungen und nach Massgabe von Art. 39 BöB sowie auf explizite Aufforderung der Vergabestelle hin.
3.13
Durchführung eines Dialogs
-
Nein
4. Andere Informationen4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören- Keine
4.2 Geschäftsbedingungen- Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für Dienstleistungsaufträge (Ausgabe September 2016, Stand Januar 2021)
Internet-Link: https://www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html
4.3 Begehungen- Es findet keine Begehung statt.
4.4 Grundsätzliche Anforderungen- Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.
4.6 Sonstige Angaben- Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.
Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.
Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich.
Bei Abweichungen zwischen dem deutschen und französischen Text ist die deutsche Version die massgebliche.
Die das Beschaffungsverfahren unterstützende Firma (Amberg Engineering AG, 8105 Regensdorf-Watt) ist aufgrund ihrer Vorbefassung von der Teilnahme an der Submission ausgeschlossen.
4.7 Offizielles Publikationsorgan- www.simap.ch
4.8 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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