Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 07.04.2022
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Strassen ASTRA
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Strassen ASTRA Filiale Zofingen,
zu Hdn. von
Projektmanagement Süd, Brühlstrasse 3,
4800
Zofingen,
Schweiz,
Telefon:
+41 58 482 75 11,
Fax:
+41 58 482 75 90,
E-Mail:
beschaffung.zofingen@astra.admin.ch,
URL
www.astra.admin.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- F3, 200012, KEY GEX/LU, Ersatz Schliessanlage GEX / Los 81 Ersatz Schliessanlage GEX
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Die bestehende Schliessanlage in der Gebietseinheit (GEX) hat ihre Lebensdauer erreicht und soll komplett ersetzt werden. Das Schliesssystem ist historisch gewachsen, welches im Rahmen der Neugestaltung des Finanzausgleichs zusammengenommen worden ist. Die Schliessanlagen (LU, NW, OW, ZG) wurden bisher weder ganzheitlich betrachtet, zusammengeführt oder vorgängig ersetzt. Die Türen sind nicht Teil dieses Los. Der Leistungsumfang der Türen (Ersatz, Anpassung, usw.), wird separat ausgeschrieben. Das Ziel des Projektes ist die Erstellung einer einheitlichen Schliessanlage für das gesamte Streckennetz der GEX, welches alle Anlagen des ASTRA sowie jene des Kantons Luzern einschliesst, die durch die GE unterhalten werden. Die neue Schliessanlage ist so zu erstellen, dass sie in die bestehenden Strukturen und Prozesse der GEX eingebunden werden kann.
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45000000 - Bauarbeiten |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: SecuSuisse AG, Zweigniederlassung Rothrist, Rössliweg 29a,
4852
Rothrist,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 5'322'529.70 mit MWSt.7.7%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Nach Evaluation der eingegangenen Offerten wurden alle Anbieter als geeignet und als wirtschaftlich leistungsfähig qualifiziert. Nach Beurteilung der Zuschlagskriterien erreichte der Zuschlagsempfänger die höchste Punktzahl aller Anbieter. Seine Offerte ist somit in ihrer Gesamtheit die vorteilhafteste. Das Angebot besticht durch eine aussagekräftige und projektbezogene Auftragsanalyse. Die angegebene Referenz der Schlüsselperson Projektleiter wird als sehr gut bewertet. Sie zeigt, dass der Projektleiter mit der Aufgabenstellung sehr gut vertraut ist.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 05.01.2022
im Publikationsorgan: Informationssystem über das öffentliche Beschaffungswesen in der Schweiz (www.simap.ch).
Meldungsnummer
1221317
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 31.03.2022
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 2
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.
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