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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1255261
07.04.2022|Projekt-ID 231705|Meldungsnummer 1255261|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
  BL  07.04.2022
Publikationsdatum Simap: 07.04.2022

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: BLT Baselland Transport AG
Beschaffungsstelle/Organisator: BLT Baselland Transport AG,  zu Hdn. von Herr Jörg Tegge, Grenzweg 1,  4104  Oberwil,  Schweiz,  Telefon:  061 406 11 11,  Fax:  061 406 11 22,  E-Mail:  joerg.tegge@blt.ch,  URL www.blt.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Andere Träger kantonaler Aufgaben

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Erneuerung Waldenburgerbahn, Los 7 (Bahnhof Waldenburg), Zutrittskontrolle
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Liefern und montieren von Zutrittskontrollsystemen
Server-/ Client- Lizenzen
Div. Lizenzen
Liefern und montieren mech. Schliessanlage
IBS, Inbetriebnahmen, etc.

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45000000 - Bauarbeiten
Normpositionen-Katalog (NPK): 388 - Schliessanlagen

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Hasler + Co AG, die Zutrittsexperten, Rudolf Diesel-Strasse 12,  8404  Winterthur,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 139'741.35 ohne MWSt.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 06.01.2022
im Publikationsorgan: Amtsblatt Kanton Basel-Landschaft
Meldungsnummer 1237821

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 01.04.2022

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 11

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen, vom Empfang des Entscheides angerechnet, beim Verfassungs- und Verwaltungsgericht, Poststrasse 3, 4410 Liestal, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Einer Beschwerde kommt nicht von Gesetzes wegen aufschiebende Wirkung zu. Die Beschwerdeschrift ist in vierfacher Ausfertigung einzureichen. Sie muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der Beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Der angefochtene Entscheid ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Verfahren vor Verfassungs- und Verwaltungsgericht ist kostenpflichtig.