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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1256143
11.04.2022|Projekt-ID 236512|Meldungsnummer 1256143|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 11.04.2022

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Spital Zofingen AG
Beschaffungsstelle/Organisator: Spital Zofingen AG,  zu Hdn. von Michael Lauber, Mühlethalstrasse 27,  4800  Zofingen,  Schweiz,  Telefon:  062 746 57 01,  Fax:  062 746 55 55,  E-Mail:  Michael.Lauber@spitalzofingen.ch,  URL www.spitalzofingen.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Andere Träger kantonaler Aufgaben

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Lieferauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Ersatz Computertomograph
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Lieferung, Montage, Inbetriebssetzung (inkl. Schulung) eines Computertomographen.

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  33110000 - Bildgebungsausrüstung für medizinische, zahnärztliche und tiermedizinische Anwendungen,
33115100 - CT-Scanner

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Siemens Healthcare AG, Freilagerstrasse 40,  8047  Zürich,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 823'905.00 mit MWSt.7.7%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Begründung: Die Beschaffung erfolgt im freihändigen Verfahren, gemäss der "Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB)", des Kantons Aargau, Art. 21, Absatz 2, lit. c „aufgrund der technischen oder künstlerischen Besonderheiten des Auftrags oder aus Gründen des Schutzes geistigen Eigentums kommt nur ein Anbieter in Frage, und es gibt keine angemessene Alternative.“
Die räumliche, haus- und energietechnische Situation am künftigen Standort des Computertomographen verunmöglicht es, mit vertretbarem Aufwand (Relation der Kosten zwischen CT und baulichen Massnahmen, grundsätzliche Machbarkeit), die infrastrukturellen Voraussetzungen für den Betrieb eines Luftgekühlten CT zu schaffen. Die Voraussetzungen (Kühlwasserkreislauf mit genügend freier Kapazität) für den Betrieb eines wassergekühlten Systems sind dagegen gegeben; die dabei anfallenden Kosten sind im Vergleich zu den Kosten für den CT marginal.
Auf dem Markt werden heute ausschliesslich von der Firma Siemens wassergekühlte Computertomographen in der für die Spital Zofingen AG geforderten Leistungsklasse angeboten.

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 01.04.2022

4.5 Rechtsmittelbelehrung

1. Gegen diesen Entscheid kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 20 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde geführt werden.
2. Die Beschwerdeschrift ist von der Partei selbst oder von einer Anwältin bzw. einem Anwalt zu verfassen, welche(r) gemäss dem Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte vom 23. Juni 2000 (Anwaltsgesetz, BGFA; SR 935.61) zur Vertretung von Parteien vor Gericht berechtigt ist. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, d.h. es ist a) anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll und b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
3. Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1 und 2 nicht entspricht, wird nicht eingetreten.
4. Eine Kopie der angefochtenen Ausschreibung ist der Beschwerdeschrift beizulegen.
5. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, d.h. die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
6. Gegen Zuschläge im freihändigen Verfahren kann nur Beschwerde führen, wer nachweist, dass er die nachgefragten Leistungen oder damit substituierbare Leistungen erbringen kann und erbringen will. Es kann nur gerügt werden, das freihändige Verfahren sei zu Unrecht angewandt oder der Zuschlag sei aufgrund von Korruption erteilt worden.