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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1256553
08.04.2022|Projekt-ID 227332|Meldungsnummer 1256553|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 08.04.2022

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Winterthur Departement Technische Betriebe, Stadtgrün Winterthur
Beschaffungsstelle/Organisator: Stadt Winterthur
Departement Technische Betriebe, Stadtwerk Winterthur, Untere Schöntalstrasse 12,  8406  Winterthur,  Schweiz,  E-Mail:  stadtwerk.vergabestelle@win.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Sanierung Krematorium (Ofenlinie 1 und 2)
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Gemäss detailliertem Leistungsverzeichnis.

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45000000 - Bauarbeiten,
42350000 - Krematoriumsöfen,
45215300 - Bauarbeiten für Krematorien

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Dipl.-Ing. Ruppmann Verbrennungsanlagen GmbH, Vor dem Lauch 4,  70567  Stuttgart,  Deutschland
Preis (Gesamtpreis):  CHF 1'510'780.00 ohne MWSt.

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Den Zuschlag erhält das wirtschaftlich günstige Angebot nach Berücksichtigung aller Zuschlagskriterien.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 01.10.2021
Meldungsnummer 1221325

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 23.02.2022

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 3

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen, von der Zustellung an die Anbietenden angerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

Die Vergabestelle ist über das Einreichen einer solchen Beschwerde unmittelbar zu informieren.