Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 19.04.2022
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Schweizerischer Verein Balgrist
Beschaffungsstelle/Organisator: Immopro AG,
zu Hdn. von
Christine Hinrichsen, Alderstrasse 40,
8034
Zürich,
Schweiz,
E-Mail:
or-x@immopro.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Andere Träger kantonaler Aufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Schweizerischer Verein Balgrist, OR-X, SKP 25 Sanitäranlagen inkl. Abdichtung
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Die Bedarfsstelle/Vergabestelle beabsichtigt sämtliche mit dem Projekt OR-X verbundenen Sanitäranlagen inkl. Abdichtung den Anbietern
mit dem bestbewerteten Angebot zu übertragen. Anmerkung für den Anbieter, der den Zuschlag erhält: Die definitive Auftragserteilung kann erst nach Ablauf der Rechtsmittelfrist erfolgen; vorbehältlich ohne Rekurseingänge.
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45210000 - Bauleistungen im Hochbau, | | 45215100 - Bauarbeiten für Gebäude im Gesundheitswesen |
Baukostenplannummer (BKP): | 25 - Sanitäranlagen |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: SADA AG, Vega-Strasse 3,
8152
Glattpark (Opfikon),
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 274'731.10 mit MWSt.7.7%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: wirtschaftlich günstigstes Angebot
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 25.02.2022
Meldungsnummer
1244157
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 13.04.2022
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 4
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen, von der Zustellung an die Anbietenden an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
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