Ausschreibung- Publikationsdatum Simap: 20.04.2022
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: ETH Zürich
Beschaffungsstelle/Organisator: ETH Zürich ID Procurement & Compliance,
zu Hdn. von
Thomas Benz, Binzmühlestrasse 130, OCT G 44,
8092
Zürich,
Schweiz,
E-Mail:
gatt-wto@id.ethz.ch
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken-
Adresse gemäss Kapitel 1.1
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen- 18.05.2022
- Bemerkungen: Bis zum genannten Datum werden schriftliche Fragen im Forum von www.simap.ch entgegengenommen. Danach werden Sie anonymisiert und zusammen mit den entsprechenden Antworten wiederum auf www.simap.ch zur Verfügung gestellt.
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes- Datum: 31.05.2022 Uhrzeit: 16:00
1.5 Datum der Offertöffnung:- 02.06.2022
1.6 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.7
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.8
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.9
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Art des Lieferauftrages-
Kauf
2.2 Projekttitel der Beschaffung- Reseller Evaluation - A10 Networks Application Delivery Controller
2.4 Aufteilung in Lose?-
Nein
2.5 GemeinschaftsvokabularCPV: | 32424000 - Netzwerkinfrastruktur |
2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Es wird ein Anbieter von Datenkommunikationskomponenten für die Lieferung von Application Delivery Controllern des Herstellers A10 Networks gesucht. Die Beschaffung umfasst neben den Geräten auch den Hersteller-Support über fünf Jahre.
In einer ersten Phase sollen die vorhandenen Geräte (zwei im produktiven Einsatz, eines als Labor-/Test-/Ersatzgerät) ersetzt werden. Optional soll die bestehende Installation um zwei weitere Geräte erweitert werden.
Der Lieferant bietet optional auch IT-Dienstleistungen für Unterstützung bei Bereitstellung, Konfiguration und Support, welche von der Auftraggeberin bei Bedarf separat beantragt werden können.
2.7 Ort der Lieferung- ETH Zürich
Anlieferung IFW/RZ Weinbergstrasse 43 8006 Zürich
2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems- 60 Monate nach Vertragsunterzeichnung
-
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein
2.9 Optionen-
Ja
-
Beschreibung der Optionen: Gemäss Pflichtenheft
2.10 Zuschlagskriterien- Dienstleistungen
Gewichtung 5 %
Kenntnisse
Gewichtung 5 % Nachhaltigkeit
Gewichtung 10 % Preis
Gewichtung 80 %
2.11 Werden Varianten zugelassen?-
Nein
2.12
Werden Teilangebote zugelassen?
-
Nein
2.13 Liefertermin- 60 Monate nach Vertragsunterzeichnung
- Bemerkungen: Die Komponenten im Grundauftrag sollen im August 2022 geliefert werden.
3. Bedingungen3.7 Eignungskriterien-
Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien
3.8 Geforderte Nachweise-
Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise
3.9
Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
-
Kosten: Keine
3.10 Sprachen- Sprachen für Angebote: Deutsch, Französisch, Englisch
- Sprache des Verfahrens: Deutsch
3.11 Gültigkeit des Angebotes- bis: 13.12.2022
3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen-
unter
www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 20.04.2022 Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch, Französisch
3.13
Durchführung eines Dialogs
-
Nein
4. Andere Informationen4.4 Grundsätzliche Anforderungen- Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.
4.8 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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