Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 14.04.2022
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Elektrizitätswerk der Stadt Zürich (ewz)
Beschaffungsstelle/Organisator: Elektrizitätswerk der Stadt Zürich (ewz) Finanzen und Controlling Projekteinkauf, FEP,
zu Hdn. von
Max Kersting, Tramstrasse 35,
8050
Zürich,
Schweiz,
E-Mail:
max.kersting@ewz.ch,
URL
www.ewz.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- UW-AUB Erneuerung Kriseninfrastruktur, BKP 224 Bedachungsarbeiten Flachdachabdichtung
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Lieferung und Montage der Dachabdichtung für den Neubau des Gebäudes Unterwerk Aubrugg
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45261410 - Dachabdichtungs- und -dämmarbeiten |
Baukostenplannummer (BKP): | 224 - Bedachungsarbeiten |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Kämpfer Zürich AG, Hohlstrasse 538,
8048
Zürich,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 180'959.00 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Beste Erfüllung der Zuschlagskriterien. Ausschlaggebend für die höchste Gesamtpunktzahl der Erstplatzierten waren vor allem der Preis, die Qualität bzw. der Leistungsnachweis sowie die Lehrlingsausbildung.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 19.11.2021
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer
1230315
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 12.04.2022
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 5
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Publikation kann innert 10 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Der Fristenverlauf beginnt für die Teilnehmenden / Anbietenden mit der Zustellung, für Dritte mit der Publikation. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
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