Berichtigung- Publikationsdatum Simap: 20.04.2022
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Kanton Aargau, vertreten durch Departement Bau, Verkehr und Umwelt
Beschaffungsstelle/Organisator: Abteilung Tiefbau, Entfelderstrasse 22,
5001
Aarau,
Schweiz,
Telefon:
062 835 35 60,
E-Mail:
ausschreibungen.atb@ag.ch
1.2 In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigende Adresse-
Keine Änderung
1.3 Art des Auftraggebers- Kanton
1.4
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschreibung2.1 Projekttitel der Beschaffung- Pilotprojekt TU2-BIM: Hägglingen AO; K 384, Strassensanierung
2.2 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Der Totalunternehmer übernimmt die Planung (ab SIA-Teilphase 32) und Realisierung der nachstehenden Arbeiten des zu erstellenden Werks:
Die Kantonsstrasse K384 ist zwischen Hägglingen und Fischbach-Göslikon umfassend zu sanieren. Der Pro-jektperimeter liegt ausserorts und erstreckt sich auf eine Distanz von ca. 1.5 km. Der Innerortsbereich ist nicht Teil des vorliegenden Projektes. Der Umfang der ausgeschriebenen Arbeiten umfasst a) sämtliche Planungsleistungen für die Erstellung eines Informationsmodells über den gesamten Projektperimeter inklusive aller erforderlichen Anpassungen im Projektperimeter. Das Informationsmodell wird phasenweise und zielgerichtet aufgebaut. b) sämtliche Bauleistungen für die termin-, kosten- und qualitätsgerechte Realisierung des durch das Informationsmodell beschriebenen Bauwerks inklusive aller erforderlichen Anpassungen im Projektperimeter sowie aller notwendigen Provisorien.
2.3 Aktenzeichen / Projektnummer- 640-203584
2.4 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45000000 - Bauarbeiten, | | 71300000 - Dienstleistungen von Ingenieurbüros |
3. Referenz3.1 Referenznummer der Bekanntmachung-
Publikation vom
:
28.01.2022
3.2 Diese Bekanntmachung bezieht sich auf-
Berichtigung
4. Folgende Stellen sind in der ursprünglichen Meldung zu berichtigen4.1 In der ursprünglichen Meldung zu berichtigender Text-
Stelle des zu berichtigenden Textes
:
4.6 Sonstige Angaben
Anstatt
:
Zur laufenden Submission von TU2-Leistungen für das obenerwähnte Projekt sind zusätzliche Grundlagendaten auf die BlM-Plattform BlM-Sync in den Ordner Vermessung hochgeladen worden. Es handelt sich um Orthofotos über den Projektbereich und damit nicht um relevante Submissionsunterlagen sondern um zusätzliche Hilfestellungen. Angaben zum Zugriff auf die Ausschreibungsunterlagen auf BlM-Sync entnehmen Sie bitte dem Dokument «10 Umgang mit BlM- Modellen».
Muss es heissen
:
1. Berichtigung: Zur laufenden Submission von TU2-Leistungen für das obenerwähnte Projekt sind zusätzliche Grundlagendaten auf die BlM-Plattform BlM-Sync in den Ordner Vermessung hochgeladen worden. Es handelt sich um Orthofotos über den Projektbereich und damit nicht um relevante Submissionsunterlagen sondern um zusätzliche Hilfestellungen. Angaben zum Zugriff auf die Ausschreibungsunterlagen auf BlM-Sync entnehmen Sie bitte dem Dokument «10 Umgang mit BlM- Modellen».
2. Berichtigung: Im Rahmen der Fragenbeantwortung ist entschieden worden, einige zusätzliche Grundlagendaten abzugeben: - Trassierungsinformationen als Situation und LP im Format (dwg/dxf) - Elementkatalog (xlsx)
Die Unterlagen stehen Ihnen ab sofort auf der BIM-Plattform BIMSync in den Ordnern Unterlagen/Trassierung resp. Unterlagen/Elementkatalog zur Verfügung.
3. Berichtigung: Das Dokument "01 Ausschreibungs_und_Vertragsbestimmungen_TU 2.pdf" wird aufgrund einer Anpassung im Kapitel 1.4.1 "Vollständigkeit des Angebots" ersetzt. Die neue Version des Dokuments steht ab dem 20.04.2022 auf dem ATB-Submissionstool "Decision Advisor" zum Download zur Verfügung.
4.5 Rechtsmittelbelehrung- 1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 20 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.
2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.
4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.
5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
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