Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 20.04.2022
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Paul-Scherrer-Institut (PSI)
Beschaffungsstelle/Organisator: Paul-Scherrer-Institut (PSI), Strategischer Einkauf,
zu Hdn. von
Armin Lampart OVGA-217, Forschungsstrasse 121,
5232
Villigen,
Schweiz,
Telefon:
+41 (0)56 310 2915,
Fax:
+41 (0)56 310 2914,
E-Mail:
armin.lampart@psi.ch,
URL
www.PSI.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Rastertunnel/Rasterkraftmikroskopie Experimentiersystem
Système expérimental microscope à effet tunnel/force atomique
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 38000000 - Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser), | | 38511100 - Rasterelektronenmikroskope |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: CreaTec Fischer & Co. GmbH, Industriestrasse 9,
74391
Erligheim,
Deutschland
Preis (Gesamtpreis):
EUR 481'000.00 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Entscheid nach Art. 21 Abs. 2 Bst. c BöB
Den Zuschlag erhält die Firma CreaTec Fischer & Co. GmbH, da nur das System dieser Firma die technischen Anforderungen (Präparationsystem mit Flüssigheliumkühlung und Stencilmasktensystem, kompatible Probenhalter mit elektrischen Kontakten) erfüllt. Des Weiteren muss bei einem Anbieterwechsel Software/Messmethoden neu entwickelt werden und es besteht ein unkalkulierbares Risiko der Undurchführbarkeit der Experimente.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 19.04.2022
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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