Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 29.04.2022
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Zürich, Amt für Hochbauten
Beschaffungsstelle/Organisator: Stadt Zürich Amt für Hochbauten,
zu Hdn. von
AHB, Postfach,
8021
Zürich,
Schweiz,
E-Mail:
AHB-Beschaffungswesen@zuerich.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- BAV 80918 / BAV 80916 Temporäre Sporthallen
(unter Vorbehalt der Kreditgenehmigung)
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Neubau
BKP 200 Generalunternehmerleistungen
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45210000 - Bauleistungen im Hochbau |
Baukostenplannummer (BKP): | 2 - Gebäude |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Schäfer Holzbautechnik AG, Laurenzenvorstadt 61,
5001
Aarau,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 18'697'997.30 mit MWSt.7.7% Bemerkung: Der angegebene Preis beinhaltet die Kosten für die beiden Grundaufträge (Temp. Sporthallen an den Standorten Döltschi und Hans Asper) sowie alle Optionen. Diese Gesamtkosten waren für die Bewertung des Zuschlagskriteriums "Preis" massgebend.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Beste Erfüllung der Zuschlagskriterien.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 10.12.2021
Meldungsnummer
1233237
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 13.04.2022
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 2
4.4 Sonstige Angaben- Gemäss Beschluss Nr. 342 des Stadtrats von Zürich
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Der Fristenverlauf beginnt für die Teilnehmenden / Anbietenden mit der Zustellung, für Dritte mit der Publikation. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
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