Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 21.04.2022
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Einwohnergemeinde Gampelen
Beschaffungsstelle/Organisator: Einwohnergemeinde Gampelen, Oberdorfstrasse 14,
3236
Gampelen,
Schweiz,
E-Mail:
sciuchetti@konturmanagement.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Sanierung und Erweiterung Schule und Gemeindehaus Gampelen – GP-Ausschreibung
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Planung und Realisierung der Sanierung und Erweiterung von Schulhaus und Gemeindehaus inkl. Freiraum. Beide Gebäude sind erhaltenswert und liegen im historischen Dorfkern.
Details siehe Unterlagen (Ausschreibung).
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[12] Architektur; technische Beratung und Planung und integrierte technische Leistungen; Stadt- und Landschaftsplanung; zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71000000 - Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Hinweis: Generalplaner / Gesamtleitung
Name: W2H Architekten AG, Haslerstrasse 30,
3008
Bern,
Schweiz Preis (Gesamtpreis):
CHF 1'260'100.00 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Aufgrund der höchsten gewichteten Bewertung der Zuschlagskriterien gemäss Ausschreibung von 4.17 Punkten erhält der Anbieter (Generalplaner) W2H Architekten AG, Bern den Zuschlag.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 28.01.2022
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer
1242325
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 20.04.2022
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 5
4.4 Sonstige Angaben- Gemäss Ausschreibung (Ziff. 3.8) erfolgt die Beauftragung unter Vorbehalt der Teilprojekt- sowie phasenweisen Kreditgenehmigung durch die finanzkompetenten Organe der Auftraggeberin.
Die Zuschlagsverfügung wird allen Anbietern eingeschrieben per Post zugestellt.
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen den Zuschlagsentscheid kann innert 10 Tagen nach der ersten Publikation beim Regierungsstatthalteramt Seeland (Stadtplatz 33, 3270 Aarberg) Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen; sie muss einen Antrag, die Angaben von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Im Übrigen wird auf das Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen des Kantons Bern (ÖBG; BSG 731.2) verwiesen.
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