Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 18.05.2022
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Entsorgung Zimmerberg
Beschaffungsstelle/Organisator: Entsorgung Zimmerberg,
zu Hdn. von
Romano Wild, Zugerstrasse 165,
8810
Horgen,
Schweiz,
Telefon:
0447182411,
E-Mail:
romano.wild@ezi.ch,
URL
www.ezi.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Andere Träger kommunaler Aufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- CO2-Abscheidung
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Entsorgung Zimmerberg verursacht mit seiner Kehrichtverwertungsanlage (KVA) einen hohen CO2-Ausstoss und beschäftigt sich deshalb intensiv mit der Evaluation einer technischen Lösung für eine CO2-Abscheidung. Entsorgung Zimmerberg beabsichtigt die Realisierung eines Pilotprojektes zur CO2-Abscheidung und Wiederverwendung. Entsorgung Zimmerberg will deshalb mit der Hitachi Zosen Inova AG eine Kooperationsvereinbarung zur Entwicklung eines solchen Pilotprojektes abschliessen. Optional umfasst die Vereinbarung auch die Realisierung der Lösung.
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 42320000 - Abfallverbrennungsöfen |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Hitachi Zosen Inova AG, Hardturmstrasse 127,
8005
Zürich,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 9'500'000.00 ohne MWSt. Bemerkung: Schätzung für Projektentwicklung und optional Ausführung (Basis aufgrund Annahmen Januar 2022)
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Gemäss § 10 Abs. 1 lit. h SVO
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 12.05.2022
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diesen Zuschlag kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Zuschlagsverfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.
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