Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 26.04.2022
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Strassen ASTRA
Abteilung Strasseninfrastruktur West, Filiale Thun
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Strassen ASTRA Abteilung Strasseninfrastruktur West, Filiale Thun, Uttigenstrasse 54,
3600
Thun,
Schweiz,
Telefon:
+41 58 468 24 00,
E-Mail:
beschaffung.thun@astra.admin.ch,
URL
www.astra.admin.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- N06.40 EP Thun Nord - Spiez, Umweltbaubegleitung UBB - Nachtrag 1
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 75210000 - Dienstleistungen im Bereich auswärtige Angelegenheiten und sonstige Dienstleistungen |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: SC+P Sieber, Cassina + Partner AG, Fliederweg 10,
3007
Bern,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 301'344.60 mit MWSt.7.7%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Art. 21 Abs. 2 lit. e BöB
Die Grundbeschaffung wurde im offenen Verfahren vergeben. Im Projekt kam es zu ungeplanten Änderungen, welche Mehrleistungen erforderlich machen. Die Umweltbaubegleitung auf der Nationalstrasse N06 zwischen Thun Süd – Spiez, Wimmis bedingen vertiefte technische Kenntnisse der bis jetzt getätigten Arbeiten insbesondere für das Plangenehmigungsverfahren. Die Planungen der Instandsetzungsarbeiten und Realisierung sind äusserst anspruchsvoll und können nur von der bisherigen Anbieterin erarbeitet werden, weil nur sie über die erforderlichen Kenntnisse der konkreten Verhältnisse und Schnittstellen zu den kantonalen und kommunalen Ämtern verfügt und die getätigten Abmachungen aus der Projektgeschichte kennt. Bei einem Wechsel der Anbieterin würde wertvolles Know-how verloren gehen, was sich sehr negativ auf den Erfolg des Projektes auswirken würde.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 25.04.2022
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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