Berichtigung- Publikationsdatum Simap: 26.04.2022
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis I
Beschaffungsstelle/Organisator: Tiefbauamt des Kanton Bern, Oberingenieur-kreis I, Schorenstrasse 39,
3645
Gwatt (Thun),
Schweiz,
Telefon:
031 636 44 00,
E-Mail:
info.tbaoik1@be.ch,
URL
http://www.be.ch/tba
1.2 In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigende Adresse-
Keine Änderung
1.3 Art des Auftraggebers- Kanton
1.4
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschreibung2.1 Projekttitel der Beschaffung- Ersatz Sagigrabenbrücke Los Tiefbau
2.2 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Baumeisterarbeiten für den Strassenbau West, den Baugrubenaushub inkl. Baugrubensicherung des Widerlagers West sowie die Werkleitungen West (Beatenberg).
Hauptmengen: Trasseaushub 2’800 m3, Baugrubenaushub 2'000m3, Materialbewirtschaftung Zwischenlager 5’300 m3, Fundationsschichten 530 m3, Verankerungen und Nagelwände 360m2, Selbstbohranker 1’500 m1, Belag 370 to, Schalung 400 m2, Bewehrung 25 to, Ortbeton 225 m3
2.4 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45000000 - Bauarbeiten |
3. Referenz3.1 Referenznummer der Bekanntmachung-
Publikation vom
:
22.04.2022
im Publikationsorgan
:
www.simap.ch
Meldungsnummer
1256413
3.2 Diese Bekanntmachung bezieht sich auf-
Berichtigung
4. Folgende Stellen sind in der ursprünglichen Meldung zu berichtigen4.1 In der ursprünglichen Meldung zu berichtigender Text-
Stelle des zu berichtigenden Textes
:
4.8 Rechtsmittelbelehrung
Anstatt
:
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit gewährleisten.
Muss es heissen
:
Diese Ausschreibung kann innert 20 Tagen seit ihrer Publikation auf www.simap.ch mit Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern, Reiterstrasse 11, 3013 Bern angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine rechtsgültige Unterschrift zu enthalten. Die angefochtene Ausschreibung und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
Stelle des zu berichtigenden Textes
:
4.4 Grundsätzliche Anforderungen
Anstatt
:
Nicht vorgesehen
Muss es heissen
:
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit gewährleisten.
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Diese Ausschreibung kann innert 20 Tagen seit ihrer Publikation auf www.simap.ch mit Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern, Reiterstrasse 11, 3013 Bern angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine rechtsgültige Unterschrift zu enthalten. Die angefochtene Ausschreibung und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
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