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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1259133
26.04.2022|Projekt-ID 237351|Meldungsnummer 1259133|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 26.04.2022

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Office fédéral des routes - Infrastructure routière Ouest Filiale Estavayer-le-Lac
Beschaffungsstelle/Organisator: Office fédéral des routes - Infrastructure routière Ouest
Filiale Estavayer-le-Lac,  zu Hdn. von Gestion des projets, Place de la Gare 7,  1470  Estavayer-le-Lac,  Schweiz,  Telefon:  +41 58 461 87 11,  Fax:  -,  E-Mail:  marchespublics.estavayer@astra.admin.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Bund (Zentrale Bundesverwaltung)

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

N01.10 140058 - Lot D5.1 - Installation de vidéosurveillance numérique en réseau haut débit en tunnel (ID 8057)
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  N01.10 140058

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45316210 - Installation von Verkehrsüberwachungseinrichtungen

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Hinweis: Consortium SFD
Name: p.a. DEXA SA, Chemin du Carroz 3,  1185  Mont-sur-Rolle,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 457'727.00 mit MWSt.7.7%
Bemerkung: Der Auftrag wurde für einen Betrag von CHF 425'001.85 exkl. MWSt. an den Consortium SFD, welche aus der DEXA SA in Mont-sur-Rolle, der FLIR Intelligent Transportation System in Marke (Belgium) und der SPIE CityNetworks in Feyzin (Frankreich) zusammengestellt ist, vergeben

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Zuschlag gemäss dem Artikel 21 Abs. 2 lit e LMP

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 22.04.2022

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.