Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 29.04.2022
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Strassen ASTRA
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Strassen ASTRA Filiale Zofingen,
zu Hdn. von
Projektmanagement Mitte, Brühlstrasse 3,
4800
Zofingen,
Schweiz,
Telefon:
+41 58 482 75 11,
Fax:
+41 58 482 75 90,
E-Mail:
beschaffung.zofingen@astra.admin.ch,
URL
www.astra.admin.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- N02/N14, 100054, BYPASS LU, Gesamtsystem Bypass Luzern / Spezialist Verkehr - NACHTRAG
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[12] Architektur; technische Beratung und Planung und integrierte technische Leistungen; Stadt- und Landschaftsplanung; zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71310000 - Technische Beratung und Konstruktionsberatung |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Rudolf Keller und Partner Verkehrsingenieure AG, Neue Bahnhofstasse 160,
4132
Muttenz,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 455'462.20 mit MWSt.7.7%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Gemäss Art. 21 Abs. 2 lit. e BöB (Folgeauftrag)
Die Grundbeschaffung wurde im offenen Verfahren vergeben. Im Projekt sind unvorhergesehene Mehrleistungen erforderlich. Die Projektierungsarbeiten im Projekt "N02/N14, 100054, Gesamtsystem Bypass Luzern" bedingen vertiefte technische Kenntnisse der bis jetzt getätigten Arbeiten. Es gibt keine Alternative dazu, ein Anbieterwechsel würde erhebliche Schwierigkeiten (Kompatibilität mit bisherigen Materialien, Dienstleistungen, Anlagen und Leistungen wie Computerprogramme ist nicht gegeben) bereiten.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 26.04.2022
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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