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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1259949
29.04.2022|Projekt-ID 230500|Meldungsnummer 1259949|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 29.04.2022

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Winterthur, Departement Technische Betriebe Stadtwerk Winterthur, Elektrizität und Telekom
Beschaffungsstelle/Organisator: Stadt Winterthur
Departement Technische Betriebe
Stadtwerk Winterthur, Finanzen und Dienste,  zu Hdn. von Stephan Roost, Untere Schöntalstrasse 12,  8406  Winterthur,  Schweiz,  E-Mail:  stephan.roost@win.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Lieferauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Beschaffung von umschaltbaren Verteilnetztransformatoren
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Lieferung von umschaltbaren Verteilnetztransformatoren

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  31170000 - Transformatoren,
31174000 - Versorgungstransformatoren,
31213200 - Verteilertransformatoren

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Rauscher & Stoecklin AG, Reuslistrasse 32,  4450  Sissach,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 3'016'540.00 ohne MWSt.

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Der Zuschlag geht an den Anbieter mit dem vorteilhaftesten Angebot unter Berücksichtigung sämtlicher Zuschlagskriterien.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 14.12.2021
Meldungsnummer 1233099

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 01.04.2022

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 2

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Der Fristenverlauf beginnt für die Teilnehmenden / Anbietenden mit der Zustellung, für Dritte mit der Publikation. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien.

Die Vergabestelle ist über das Einreichen einer Beschwerde unmittelbar zu informieren.