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12.05.2022|Projekt-ID 237678|Meldungsnummer 1260201|Ausschreibungen

Ausschreibung

Publikationsdatum Simap: 12.05.2022

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Strassen ASTRA
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Strassen ASTRA
Filiale Zofingen,  zu Hdn. von Projektmanagement Mitte, Brühlstrasse 3,  4800  Zofingen,  Schweiz,  Telefon:  +41 58 482 75 11,  Fax:  +41 58 482 75 90,  E-Mail:  zofingen@astra.admin.ch,  URL www.astra.admin.ch

1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken

Bundesamt für Strassen ASTRA
Filiale Zofingen,  zu Hdn. von N01, 090070, EP WIG AAO / Akustiker, Brühlstrasse 3,  4800  Zofingen,  Schweiz,  Telefon:  +41 58 482 75 11,  Fax:  +41 58 482 75 90,  E-Mail:  beschaffung.zofingen@astra.admin.ch

1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen

30.05.2022
Bemerkungen: Fragen sind in deutscher, Sprache unter www.simap.ch im "Forum einzureichen. Sie werden bis am 03.06.2022 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 30.05.2022 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet.

1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes

Datum: 01.07.2022, Spezifische Fristen und Formvorschriften:  Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 1 in elektronischer Form (USB-Stick) einzureichen.

Für vorbefasste Firmen – auch wenn sie in der Vorbereitung lediglich Teil einer Arbeitsgemeinschaft waren - gilt die Einreichungsfrist nach Ziff. 4.5.

Einreichung auf dem Postweg:
A-Post oder PostPac Priority (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen" anzubringen.

Persönliche Abgabe:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (08:00: - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr, Freitag bis 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse s. 1.2).

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

1.5 Datum der Offertöffnung:

08.07.2022, Bemerkungen:  Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich.

1.6 Art des Auftraggebers

Bund (Zentrale Bundesverwaltung)

1.7 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.8 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.9 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Dienstleistungskategorie CPC:

[12] Architektur; technische Beratung und Planung und integrierte technische Leistungen; Stadt- und Landschaftsplanung; zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung

2.2 Projekttitel der Beschaffung

N01, 090070, EP WIG AAO, EP Verzweigung Wiggertal – Aarau Ost / Akustiker

2.3 Aktenzeichen / Projektnummer

090070

2.4 Aufteilung in Lose?

Nein

2.5 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  71300000 - Dienstleistungen von Ingenieurbüros

2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags

Gegenstand dieses Projektes ist die Erhaltungsplanung (EP) des Autobahnabschnitts zwischen der Verzweigung (VZ) Wiggertal und Aarau Ost auf der N01.
Das vorliegend ausgeschriebene Mandat beinhaltet insbesondere Leistungen im Bereich Akustik mit Lärmuntersuchung / -berechnungen im Perimeter.
Gegenstand des ausgeschriebenen Mandats ist die Phase AP / MK bis und mit Inbetriebnahme.
Für den detaillierten Leistungsbeschrieb siehe Ausschreibungsunterlagen.

2.7 Ort der Dienstleistungserbringung

Standortgebundene Dienstleistungen (wie z. B. Sitzungen) erfolgen vor Ort beim Auftraggeber (ASTRA, Filiale Zofingen) respektive am Ort der gelegenen Sache. Dienstleistungen, welche nicht standortgebunden sind (wie z. B. das Erstellen von Plänen oder Berichten, Aufbereitung Archiv), werden beim Auftragnehmer erbracht.

2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

51 Monate nach Vertragsunterzeichnung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja
Beschreibung der Verlängerungen: Dieser Auftrag kann verlängert werden. Die Verlängerung erfolgt abhängig von der Verfügbarkeit der Kredite, Projektfortschritt und allfälligen Projektänderungen.

2.9 Optionen

Nein

2.10 Zuschlagskriterien

Die Angaben betreffend Zuschlagskriterien müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden: 
ZK1: Qualität des Anbieters:  Gewichtung 40 % 
Qualifikation der Schlüsselpersonen: 
unterteilt in: 
ZK1.1: PL Akustik 25% 
ZK1.2: PL Stv. Akustik 15 % 
Die Bewertung erfolgt einzeln pro Schlüsselperson auf Basis von je maximal 2 Referenzprojekten und ergänzendem Lebenslauf. 
ZK2: Qualität des Angebotes:  Gewichtung 30 % 
Durch den Anbieter ist die bevorstehende Aufgabe zu analysieren und ein Vorschlag bezüglich des eigenen Vorgehens zu formulieren. Dabei ist zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen (maximal 2 Seiten A4, Schriftgrösse Arial 10 pt., exklusiv Organigramm und Terminplan): 
− Analyse der Ausgangslage und der eigenen Aufgaben; 
− Einschätzung der projektspezifischen Herausforderungen 
− Erwartete Schnittstellen innerhalb des Projekts, zu weiteren Projektbeteiligten und zu den Nachbarprojekten; 
− Planung des eigenen Vorgehens anhand Terminplans sowie den Arbeiten der weiteren Projektbeteiligten 
ZK3: Preis:  Gewichtung 30 % 
Bereinigte Angebotssumme 
Erläuterungen:  Preisbewertung
Das tiefste bereinigte Angebot erhält die maximale Note (5). Angebote, deren Preis 100% oder mehr über dem tiefsten Angebot liegen, erhalten die Note 0. Dazwischen erfolgt die Bewertung linear (auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet). Allfällig offerierte Skonti werden bei der Bewertung des Preises nicht berücksichtigt.
Benotung der übrigen Zuschlagskriterien
Die Bewertung erfolgt immer mit Noten von 0 bis 5:
0 = Nicht beurteilbar; keine Angabe
1 = Sehr schlecht erfüllt; ungenügende, unvollständige Angaben
2 = Schlecht erfüllt; Angaben ohne ausreichenden Projektbezug
3 = Erfüllt, den Anforderungen der Ausschreibung entsprechend
4 = Gut erfüllt; Qualitativ gut
5 = Sehr gut erfüllt; Qualitativ ausgezeichnet, sehr grosser Beitrag zur Zielerreichung

Sofern ein Hauptkriterium aus Subkriterien besteht, werden diese benotet. Die Punktzahl des Hauptkriteriums ergibt sich aus der Summe der Noten der Subkriterien multipliziert mit ihrer Gewichtung.

Punkteberechnung: Summe aller Noten multipliziert mit ihrer Gewichtung (Maximalpunktzahl: Note 5 x 100 = 500 Punkte).

2.11 Werden Varianten zugelassen?

Nein
Bemerkungen: Pauschal- und Globalangebote und/oder Angebote mit Zeitmitteltarif werden ausgeschlossen.

2.12 Werden Teilangebote zugelassen?

Nein
Bemerkungen: Die Angebote sind vollständig ausgefüllt einzureichen. Abänderungen am Angebotstext sind nicht zulässig. Teilangebote sind ungültig und scheiden aus der Bewerbung aus.

2.13 Ausführungstermin

Beginn 01.01.2023 und Ende 31.03.2027
Bemerkungen: Januar 2023 bis März 2027

3. Bedingungen

3.1 Generelle Teilnahmebedingungen

- Einhaltung sämtlicher gesetzlichen Vorgaben insbesondere Bestätigung der Einhaltung der in der Schweiz geltenden Bestimmungen zum Arbeitsschutz und zur Lohngleichheit von Mann und Frau;
- Einhaltung der geforderten Angebotsstruktur gemäss Dokument "Angebotsunterlagen";
- uneingeschränkte Akzeptanz der Bestimmungen in der vorgesehenen Vertragsurkunde sowie den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bundes gemäss Ausschreibungsunterlagen

3.2 Kautionen / Sicherheiten

Keine.

3.3 Zahlungsbedingungen

30 Tage nach Rechnungseingang im ASTRA.

3.4 Einzubeziehende Kosten

Die Vergütung und die Preise umfassen sämtliche Leistungen, die in den Ausschreibungsunterlagen genannt und zur Vertragserfüllung notwendig sind.

3.5 Bietergemeinschaft

Zugelassen. Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.
Mehrfachbewerbungen von Anbietern in Bietergemeinschaften sind zugelassen.

3.6 Subunternehmer

Zugelassen. Subunternehmer können zu max. 50% beigezogen werden. Sie sind in den Angebotsunterlagen entsprechend aufzuführen.
Angaben betreffend Subunternehmern werden mitbewertet.
Die charakteristische Leistung ist grundsätzlich vom Auftragnehmer zu erbringen.
Mehrfachbewerbungen von Subunternehmern sind zugelassen.

3.7 Eignungskriterien

aufgrund der nachstehenden Kriterien:
Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.

EK1: Technische Leistungsfähigkeit
EK2: Wirtschaftliche / finanzielle Leistungsfähigkeit
EK3: Qualifikation Projektleiter und Bauleiter
EK4: Nachweis der Verfügbarkeit
EK5: Leistungsanteil Unterakkordanten

3.8 Geforderte Nachweise

aufgrund der nachstehenden Nachweise:
Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden, ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann:

EK1: Technische Leistungsfähigkeit:
1 Referenzprojekt über Arbeiten mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich, welches folgende Anforderung erfüllt:
Durchführung von Lärmberechnungen in Verbindung mit einer Hochleistungsstrasse (richtungsgetrennt und mindestens 2 Fahrspuren pro Richtung)
EK2: Wirtschaftliche / finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Jahresumsatz Anbieter > doppelter Jahresumsatz des Auftrages
EK3: Qualifikation Projektleiter Akustik und Projektleiter Stv. Akustik
EK3.1 Projektleiter Akustik
1 Referenzprojekt über Arbeiten in gleichwertiger Funktion oder Stv.-Funktion mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich, welches folgende Anforderung erfüllt:
Durchführung von Lärmberechnungen in Verbindung mit einer Hochleistungsstrasse (richtungsgetrennt und mindestens 2 Fahrspuren pro Richtung)
EK3.2 Projektleiter Stv. Akustik
jeweils:
1 Referenzprojekt über Arbeiten in gleichwertiger Funktion oder Stv.-Funktion mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich, welches folgende Anforderung erfüllt:
Durchführung von Lärmberechnungen in Verbindung mit einer Hochleistungsstrasse (richtungsgetrennt und mindestens 2 Fahrspuren pro Richtung)
EK4: Nachweis der Verfügbarkeit
Nachweis, dass Verfügbarkeit > der erforderlichen Verfügbarkeit während der nächsten zwei Jahre gegeben ist.
- Mindestverfügbarkeit des PL Akustik von 20%
- Mindestverfügbarkeit des PL Stv. Akustik von 20%
Detaillierte Aufzählung und Darstellung der zeitlichen Belastung an den übrigen Projekten und an allfälligen Führungsaufgaben.
EK5: Leistungsanteil Unterakkordante:
Maximal 50% der Leistung darf durch Subunternehmen erbracht werden

3.9 Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen

Kosten: Keine

3.10 Sprachen

Sprachen für Angebote: Deutsch
Sprache des Verfahrens: Deutsch
Bemerkungen: Dies bedeutet, dass alle Äusserungen seitens der Vergabestelle mindestens in dieser Sprache erfolgen.

3.11 Gültigkeit des Angebotes

180 Tage ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote

3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen

unter www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 12.05.2022  bis  01.07.2022
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch

3.13 Durchführung eines Dialogs

Nein

4. Andere Informationen

4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören

Keine.

4.2 Geschäftsbedingungen

Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB) KBOB für Planerleistungen, Ausgabe 2020.

4.3 Begehungen

Es findet keine Begehung statt.

4.4 Grundsätzliche Anforderungen

Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.

4.5 Zum Verfahren zugelassene, vorbefasste Anbieterinnen

Die Firma Rosenthaler + Partner AG in 8050 Zürich sowie die Firma Grolimund + Partner AG in 5000 Aarau haben die Projektgenerierung erarbeitet und mit diesem Mandat ihren Auftrag abgeschlossen. Die durch die Firmen erarbeiteten Projektunterlagen sind dieser Ausschreibung beigefügt. Die Firmen Jauslin Stebler AG in 4132 Muttenz und A. Aegerter & Dr. O. Bosshardt AG in 4053 Basel sind derzeit mit der Belagssanierung auf dem betroffenen Abschnitt beauftragt.
Die erwähnten Firmen gelten damit als vorbefasst. Die Frist zur Einreichung einer allfälligen Offerte durch vorbefasste Firmen oder Bietergemeinschaft, an der diese Firma beteiligt ist, endet am 21.06.2022. Für alle anderen Anbieter gilt die Frist gemäss Ziff. 1.4. Gestützt auf diese Massnahmen werden die erwähnten Firmen im Verfahren als Anbieterin zugelassen (Art. 14 BöB).

4.6 Sonstige Angaben

1. Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite;
2. Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben;
3. Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher Sprache erhältlich.
4. Ausschluss, Vorbefassung: Helbling Beratung + Bauplanung AG in CH-8048 Zürich ist von der Teilnahme am vorliegenden Verfahren ausgeschlossen.
5. Gestützt auf Art. 21 Abs. 2 BöB behält der Auftraggeber sich das Recht vor, neue gleichartige Aufträge, welche sich auf den vorliegenden Grundauftrag beziehen, nach dem freihändigen Verfahren zu vergeben.
6. Die Vergabe und Beauftragung der Leistungen erfolgt vorbehältlich der Finanzierung.
7. Die Veröffentlichung auf SIMAP ist massgebend.

4.7 Offizielles Publikationsorgan

Informationssystem über das öffentliche Beschaffungswesen in der Schweiz (www.simap.ch), elektronische Publikation ist massgebend.

4.8 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.