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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1260291
03.05.2022|Projekt-ID 233057|Meldungsnummer 1260291|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 03.05.2022

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Baudirektion Kanton Zürich, Tiefbauamt
Beschaffungsstelle/Organisator: Baudirektion Kanton Zürich, Tiefbauamt
Projektieren + Realisieren,  zu Hdn. von Herr Daniel Zumbach, Walcheplatz 2,  8090  Zürich,  Schweiz,  E-Mail:  daniel.zumbach@bd.zh.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Kanton

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Steinmaur, Wehntalerstrasse, Mülliweiherstrasse
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Fahrbahnlänge 570 m
Fahrbahnbreite var. 7.50 – 10.50 m
Aufbruch Belag 3’850 m2
Fräsarbeiten Belag 1’300 m2
Trottoir 660 m
Randabschlüsse (versetzen) 2’000 m
Anzahl Strassensammlerdeckel 35 St.
Anzahl Schachtdeckel 40 St.
Bituminöse Beläge 3’500 t
Kabelschutzrohre (verlegen) 450 m
Schmutzwasserleitungen, DN 300 bis 700 120 m
Trinkwasserleitung, NW 125 bis 150 330m

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45000000 - Bauarbeiten

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Aarvia Bau AG, Fahracker 1,  5303  Würenlingen,  Schweiz
Preisspanne der eingegangenen Angebote:  CHF von 2'269'423.69  bis  2'888'396.50 

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Beste Erfüllung der Zuschlagskriterien

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 08.02.2022
im Publikationsorgan: simap.ch
Meldungsnummer 1242893

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 28.04.2022

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 7

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Zuschlag kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Ausschreibung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.