Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 30.04.2022
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: ETH Zürich
Beschaffungsstelle/Organisator: ETH Zürich Professur für Elektronik,
zu Hdn. von
Prof. Dr. Hua Wang, Gloriastrasse 35,
8092
Zürich,
Schweiz,
E-Mail:
publictender@ethz.ch,
URL
www.ethz.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Gebrauchtgeräte Georgia Institute of Technology (19 Stück)
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Gekauft wurden an einer Onlineauktion gebrauchte Geräte für die Professur für Elektronik. Insgesamt sind es 19 Stück (AWG, Signalanalysegerät, Netzwerkanalysegerät, Potentiostaten, Testsystem, LXI Tuner, Data Aquisition System, verschiedene Signalgeneratoren, Phaseshifter sowie dazu passende Kabel
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 38000000 - Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser) |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: State of Georgia, DOAS Surplus Property, 200 Piedmont Ave SE, Suite 1802 West Tower,
30334-9032
Atlanta, GA,
Vereinigte Staaten von Amerika
Preis (Gesamtpreis):
USD 721'071.00 ohne MWSt. Bemerkung: Preis ist inklusive der Buyer's Premium von 2%, aber ohne CH-MWST.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: gem. Art. 21 BöB, Abs. 2, Bst. g und h
An einer Onlineauktion des Bundesstaates Georgia konnten wir mit unserem Gebot den Zuschlag erhalten. Die gekauften wissenschaftlichen Geräten werden für die Forschung in der Professur für Elektronik von Prof. Dr. Hua Wang eingesetzt und sie konnten zu einem wesentlich günstigeren Preis als Neugeräte beschafft werden.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 29.04.2022
4.4 Sonstige Angaben- Die Auktion endete am 29.04.2022 um 22 Uhr MESZ (16 Uhr Lokalzeit).
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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