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09.05.2022|Projekt-ID 237890|Meldungsnummer 1261195|Ausschreibungen

Ausschreibung

Publikationsdatum Simap: 09.05.2022

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Office fédéral des routes - Infrastructure routière Ouest Filiale Estavayer-le-Lac
Beschaffungsstelle/Organisator: Office fédéral des routes - Infrastructure routière Ouest
Filiale Estavayer-le-Lac,  zu Hdn. von N20.72 190083 - NEB BSA Système gestion CDF-NE - Lot 02 - Système GTS N20 (ID 7929), Place de la Gare 7,  1470  Estavayer-le-Lac,  Schweiz,  Telefon:  +41 58 461 87 11,  Fax:  -,  E-Mail:  marchespublics.estavayer@astra.admin.ch

1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken

Office fédéral des routes - Infrastructure routière Ouest
Filiale Estavayer-le-Lac,  zu Hdn. von N20.72 190083 - NEB BSA Système gestion CDF-NE - Lot 02 - Système GTS N20 (ID 7929), Place de la Gare 7,  1470  Estavayer-le-Lac,  Schweiz,  Telefon:  +41 58 461 87 11,  Fax:  -,  E-Mail:  marchespublics.estavayer@astra.admin.ch

1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen

30.05.2022
Bemerkungen: Die Fragen müssen in deutscher, französischer, italienischer Sprache auf anonymer Art im Forum Simap (www.simap.ch) der entsprechenden Ausschreibung gestellt werden. Die Antworten werden ausschliesslich über diese Plattform bis zum 09.06.2022 beantwortet. Das Herunterladen der Antworten liegt unter der Verantwortung des Anbieters. Es wird keine Warnung gesendet. Fragen die nach der Eingabefrist eingereicht werden, werden nicht beantwortet.

1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes

Datum: 30.06.2022 Uhrzeit: 23:59, Spezifische Fristen und Formvorschriften:  Vollständiges Dossier in Papierform und elektronisch auf einem USB Datenträger (zweifach) in einem verschlossenen Umschlag mit Angabe der offiziellen Projektbezeichnung und Nummer mit dem Vermerk «Nicht öffnen – Offertenunterlagen».
Bei Einreichung auf dem Postweg (mindestens A-Post oder PostPac Priority), ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen Poststelle oder ausländischen Poststelle, die offiziell anerkannt ist, entscheidend ob die Frist eingehalten wurde. (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
Bei einer eigenhändigen Abgabe muss das Dossier fristgerecht während den Öffnungszeiten (Montag bis Donnerstag: 8h00 - 12h00 und 13h30 - 17h00. Freitag: 8h00 - 12h00 und 13h30 - 16h00) beim Empfangsschalter an der erwähnten Adresse unter 1.2, gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des ASTRA eingereicht werden.
Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben. Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt und werden an den Absender ungeöffnet zurückgesandt.
Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingegangen. Diese Angebote erscheinen nicht auf dem Offertenöffnungsprotokoll und werden nicht bewertet..

1.5 Datum der Offertöffnung:

04.07.2022, Ort:  Estavayer-le-Lac, Bemerkungen:  Das Datum der Offertenöffnung ist provisorisch. Die Offertenöffnung ist nicht öffentlich. Die Anbieter erhalten ein anonymisiertes Offertöffnungsprotokoll der Angebote.

1.6 Art des Auftraggebers

Bund (Zentrale Bundesverwaltung)

1.7 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.8 Auftragsart

Bauauftrag

1.9 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Art des Bauauftrages

Ausführung

2.2 Projekttitel der Beschaffung

N20.72 190083 - NEB BSA Système gestion CDF-NE - Lot 02 - Système GTS N20 (ID 7929)

2.3 Aktenzeichen / Projektnummer

N20.72 190083

2.4 Aufteilung in Lose?

Nein

2.5 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45314000 - Installation von Fernmeldeanlagen

2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags

Das aktuelle Projekt besteht aus der Entwicklung, Installation und dem Test eines neuen Überwachungssystems für den Abschnitt N20. Das aktuelle System, das auf einem VAX-Computer basiert, hat eine Schnittstelle zu 12 Siemens S5-Automaten sowie zu einem G2-Verkehrsrechner für die berechneten Ampelpläne.
Das Projekt basiert auf den folgenden Grundsätz: Implementierung eines Gateway-Systems
und Integration einer GTS N20 als Ersatz für die G2. Der vorliegende Markt betrifft die GTS N20, die die Abschnitte Vue des Alpes, Mont Sagne und Hauts Geneveys, Malvilliers, Boude-villiers umfasst.
Die GTS N20 erlaubt die Steuerung von Signalen, die auf den Verkehr und betriebliche
Ereignisse abgestimmt sind. Sie verfügt auch über eine Schnittstelle zu GTS N5. Die vom
Bieter geforderten Kompetenzbereiche für die Implementierung dieser GTS sind: Das D6-
Managementsystem, das die Überwachung und den regelbasierten Verkehrsregelungsprozess und der Befehl des Berufs Signalisierung D4 enthält.

2.7 Ort der Ausführung

Büros und Räumlichkeiten der TU IX, ESE-Technikraum, Betriebsraum der Kantonspolizei Neuenburg (BAP), ASTRA Filiale F1 in Estavayer-le-Lac (Sitzungen) und ASTRA-Zentrale in Ittigen (Sitzungen).

2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn: 01.09.2022, Ende: 30.06.2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja
Beschreibung der Verlängerungen: Die Anfangs- und Enddaten sind provisorisch. Eine Vertragsverlängerung kommt dann zum Tragen, wenn die erforderliche Kreditfreigabe, die Fristen für die Genehmigungsverfahren und/oder unvorhergesehene Umstände dies erfordern

2.9 Optionen

Nein

2.10 Zuschlagskriterien

Siehe Punkt 4.6 « Sonstige Angaben » der SIMAP-Publikation 

2.11 Werden Varianten zugelassen?

Nein
Bemerkungen: Pauschal- und Globalangebote und/oder Angebote mit Zeitmitteltarif werden ausge-schlossen.

2.12 Werden Teilangebote zugelassen?

Nein
Bemerkungen: - Die Angebote sind vollständig ausgefüllt einzureichen.
- Abänderungen am Angebotstext sind nicht zulässig
- Teilangebote sind ungültig und scheiden aus der Bewertung aus.

2.13 Ausführungstermin

Beginn 31.12.2022 und Ende 31.12.2024
Bemerkungen: Erstellung der endgültigen Realisierungsunterlagen (DREA/RPH): 31.12.2022
Inbetriebnahme: 01.03.2024
Verfassen der Dokumentation des erstellten Werkes (DOR/DAW): 31.12.2024

3. Bedingungen

3.1 Generelle Teilnahmebedingungen

Gemäss Ausführungen in den Ausschreibungsunterlagen/Pflichtenheft

3.2 Kautionen / Sicherheiten

Gemäss Ziffer 5 der Vertragsurkunde

3.3 Zahlungsbedingungen

Zahlungen erfolgen ausschliesslich in Schweizer Franken [CHF].
Zahlungsfrist: 45 Tage

3.4 Einzubeziehende Kosten

Einzubeziehende Kosten
Die Vergütung und die Preise umfassen sämtliche Leistungen, die in den Ausschreibungsunterlagen genannt und zur Vertragserfüllung notwendig sind.
Die Umlagerung von Einheitspreisen in Globalpositionen wie zum Beispiel die Baustelleneinrichtungen ist strikt verboten.
Einheitspreise der Baustelleneinrichtungen: Die Angebote müssen derart erstellt werden, dass die Kosten den entsprechenden Positionen im Leistungsverzeichnis zugeordnet sind. Der Transfer von in den Einheitspreisen enthaltenen Kosten ist untersagt, insbesondere zwischen Positionen des Leistungsverzeichnisses und den Baustelleninstallationen. Angebote die unerlaubten Kostenelemente enthalten, können vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Der Unternehmer hat alle Positionen des Leistungsverzeichnisses auszufüllen; er schreibt "keine" bei allen Positionen, bei welchen er formell auf die Angabe eines Betrags sowie darauf verzichtet, später eine Vergütung für die betreffende Leistung zu verlangen. Ein solcher Eintrag muss im technischen Bericht begründet werden.
Die Aufsichts- und Führungskosten sowie die Kosten des Zeitaufwands für den Personaltransport dürfen nicht in den Baustelleneinrichtungskosten enthalten sein, sondern müssen gemäss Kalkulationsschema des SBV in den Einheitspreisen enthalten sein.
Gleichermassen müssen alle Endkostenzuschläge wie beispielsweise die technische und die kaufmännische Leitung, die Baustellenführung sowie die Finanzkosten im Kalkulationsschema des SBV in den entsprechenden Rubriken erfasst sein. Diese Kosten dürfen auf keinen Fall in den Baustelleneinrichtungen enthalten sein.
Als untergeordnete Arbeiten werden Arbeiten von weniger als 10'000 CHF (vgl. SIA 118, Artikel 87, Absatz 4) bezeichnet. Diese werden systematische in Regie ausgeführt. Es werden keine zusätzlichen Angebote akzeptiert. Zusätzliche Arbeiten, die den Betrag von 10'000 CHF übersteigen, werden gemäss den Bestimmungen der SIA 118/2013 (insbesondere Artikel 44 und 87) qualifiziert und können in Regie oder in einer Zusatzofferte behandelt werden.

3.5 Bietergemeinschaft

Unter den folgenden Bedingungen zugelassen:
- Die Bietergemeinschaft ist unter einer einfachen Gesellschaft eingegangen.
- Die Bietergemeinschaft zeigt auf, welches Mitglied das Projekt leitet, wer die technische Verantwortung und die finanzielle Führung übernimmt.
- Die Bietergemeinschaft erwähnt die Mitwirkung in % von jedem Mitglied. Die Subunter-nehmer werden in dieser Aufteilung nicht berücksichtigt.
- Kein Mitglied der Arbeitsgemeinschaft kann weder im Angebot noch während der Aus-führung der Leistungen als Subunternehmer in Betracht gezogen werden.
- Nach der Abgabe des Angebots kann die Aufteilung der Mitglieder nicht mehr ange-passt werden.
- Mehrfachbewerbungen von Anbietern in Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen.
Das nicht respektieren der erwähnten Bedingungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen.

3.6 Subunternehmer

Zugelassen, maximale Leistungserbringung durch den Subunternehmer 30%.
Angaben betreffend Subunternehmern werden mitbewertet. Die charakteristische Leistung ist grundsätzlich vom Auftragnehmer zu erbringen.
Eine umfassende Liste der Subunternehmer muss zwingend beigelegt werden.

3.7 Eignungskriterien

aufgrund der nachstehenden Kriterien:
Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die nachfolgende Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten:

Technische Fähigkeiten
Wirtschaftliche und finanzielle Fähigkeiten des Anbieters
Schlüsselpersonen

Die Eignungskriterien müssen nicht vom einzelnen Anbieter, sondern von der Gemeinschaft erfüllt werden, ausser wenn sich ein Kriterium, bspw. die Zertifizierung, ausdrücklich auf die einzelnen Anbieter bezieht.

3.8 Geforderte Nachweise

aufgrund der nachstehenden Nachweise:

Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den vorgegebenen Angebotsunterlagen eingereicht werden, da ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann. Der Anbieter muss als Beweis die Liste der Angebotsunterlagen benutzen.

1 TECHNISCHE FÄHIGKEITEN

EK1.1 Referenz des Subunternehmers
Ein bereits realisiertes Referenzobjekt mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich. Zusätzlich mit Angabe von Zeitraum, Investitionsvolumen und Name des Bauherrn. Für die realisierten Arbeiten in einem Konsortium muss die Firma den prozentualen Anteil seiner Gesamtarbeit angeben. Das Unternehmen erwähnt die Arbeiten, die sie als Subunternehmen realisiert. Diese Informationen müssen in den Ausschreibungsunterlagen enthalten sein.

EK1.2 Subunternehmer
maximum 30% der Leistungen kann durch Subunternehmer erbracht werden
Referenzen von Subunternehmern müssen vorgelegt werden, wenn diese einen wesentlichen Teil der Leistungen liefern (zwischen 15 und 30 % des Auftragswerts).

2 WIRTSCHAFTLICHE UND FINANZIELLE FÄHIGKEITEN DES ANBIETERS

EK2.1 Jahresumsatz
Der Jahresumsatz des Anbieters ist mehr als doppelt so gross wie der Jahresumsatz des Auftrags.

EK2.2 einzureichende Dokumente
Dokumente die mit an Angebotsunterlagen eingereicht werden müssen:
-Selbstdeklaration des Anbieters
- Auszug des Handelsregisters des Anbieters, allenfalls für alle Mitglieder der Partnergesellschaft. Für Firmen die ihren Hauptsitz im Ausland haben, gleichwertige Bescheinigungen. Die Dokumente dürfen nicht älter als 3 Monaten sein (Stichdatum: Abgabe des Angebots)

EK2.3 einzureichende Dokumente nach Offertenabgabe
Vom Unternehmer auf Aufforderung des Bauherrn nach Offerteingabe innert 7 Tagen zu liefernde Nachweise:
- Bescheinigung des Konkursamtes als Beweis das sich die Firma nicht in Liquidation befindet
- Auszug des Betreibungsamtes (nicht älter als 3 Monaten nach Einreichung des Angebotes
- letzter Bericht der Revisionsstelle
- Nachweis der Zahlungen von AHV, IV, EO, ALV, IV sowie SUVA und ESTV
- Nachweis der Zahlungen an die Pensionskasse (BVG)
- Gültige Versicherungsnachweise des Anbieters bzw. der Planergemeinschaft bezüglich der Berufshaftpflichtversicherung

2 SCHLÜSSELPERSONEN

EK3.1 Referenz der Schlüsselperson
Eine Referenz eines Baus der Schlüsselperson (*) in einer gleichen Funktion eines vergleichbaren Projektes mit den Angaben des Zeitraums, Honorarbeträge des Anbieters, die Globalkosten, die bereits realisierten Phasen, die geleisteten Leistungen und mit Angaben des auskunftsberechtigten Bauherr.
(*) Für die Befähigung einer Schlüsselperson: Die Person die die Funktion des Bauleiters (Verantwortlicher) hat werden als Schlüsselperson wahrgenommen"

EK3.2 Verfügbarkeit
Nachweis, dass die Verfügbarkeit der Schlüsselperson grösser oder gleich als die erforderliche Verfügbarkeit während der Dauer des Projekts. Detaillierte Aufzählung und Darstellung der zeitlichen Auslastung innerhalb der Firma und an den übrigen Projekten.

EK3.3 Sprachliche Anforderungen
Die Schlüsselpersonen (*) müssen mindestens über folgende Französischkenntnisse verfügen: C1
Das oben genannte Niveau entspricht dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen, der vom Europarat herausgegeben wird. Der Anbieter muss dem Lebenslauf alle Zertifikate oder Nachweise für das erforderliche oder gleichwertige Niveau beifügen oder ausreichende Erklärungen für die erreichten Niveaus vorlegen.

(*) Als Schlüsselpersonen gelten die folgenden Personen:
- Person, die die Funktion des Projektleiters ausführen wird.
- Bevorzugter Ansprechpartner mit dem RPV für die administrative Verwaltung des Vertrags;
- Die Leitung und Koordination der internen Teams;
- Die allgemeine Organisation und Planung des Projekts.

- Person, die die Funktion der technischen Leiterin/des technischen Leiters des Mandats ausführen wird.
- Bevorzugter Ansprechpartner mit dem RPA und dem Verkehrsingenieur für den technischen Teil des Verkehrsmanagements;
- Die Leitung und Koordination von funktionalen und konzeptionellen Studien;
- Die Koordination von Entwicklungen, Plattform- und Standorttests;
- Die Organisation und Planung der Umstellungsphasen und der Inbetriebnahmen unter Betrieb.

3.9 Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen

Kosten: Keine

3.10 Sprachen

Sprachen für Angebote: Deutsch, Französisch, Italienisch
Sprache des Verfahrens: Französisch
Bemerkungen: Dies bedeutet, dass alle Äusserungen seitens der Vergabestelle mindestens in dieser Sprache erfolgen.
Falls es Abweichungen zwischen der SIMAP-Publikation und/oder den Dokumenten der Ausschreibungsunterlagen auf Französisch und einer anderen Sprache gibt, sind die Französischen Veröffentlichungen massgebend.

3.11 Gültigkeit des Angebotes

180 Tage ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote

3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen

unter www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 09.05.2022  bis  30.06.2022
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Französisch
Weitere Informationen zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen: Die unten genannten Dokumente können auf SIMAP bis zum Frist für die Einreichung des Angebots heruntergeladen werden (§ 1.4) :
P1_Cahier d'offre
P2_Projet de contrat
P3.1_Conditions Particulières (Général et Lot 02)
P3.2_Plans (Général et Lot 02)
P4.1_Série de Prix
P4.2_Questionnaire technique
P5_Planning
P6_Code de conduite
P7_Comportement sur les RN

3.13 Durchführung eines Dialogs

Nein

4. Andere Informationen

4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören

Keine

4.2 Geschäftsbedingungen

Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde

4.3 Begehungen

Eine Begehung vor Ort ist nicht vorgesehen

4.4 Grundsätzliche Anforderungen

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbiete-rinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeits-bedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

4.5 Zum Verfahren zugelassene, vorbefasste Anbieterinnen

Keine

4.6 Sonstige Angaben

1)Zuschlagskriterien

- ZK1 Organisation und Qualität der Leistungen,
- ZK2 Qualität der Geräte und der Ausführung,
- ZK3 Preis.

Die Angaben betreffend Zuschlagskriterien müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden.

ZK1 ORGANISATION [35%]
ZK1.1 Organisation und Qualität der Leistungen [20%]
Beweiselemente:
- Detailliertes Organigramm des Anbieters: Der Anbieter muss unbedingt ein detailliertes namentliches Organigramm des Projektteams und die Lebensläufe der Mitarbeiter vorlegen, die es ermöglichen, die Relevanz der vorgeschlagenen Organisation und die Kompetenz der Teammitglieder innerhalb des Projektteams zu erkennen.
- Risikoanalyse
- Qualitätsmanagementsystem

Beurteilungselement:
Organigramm
- Richtigkeit und Angemessenheit der Organisation (Organisation und Aufgabenverteilung)
Risikoanalyse:
- Richtigkeit des Risikos zur Realisierung des Projektes
- Vorschlagen von adäquaten Massnahmen zur Beseitung oder Reduzierung der Risiken der Verantwortlichen
Es wird vorgeschlagen, mindestens fünf (5) und höchstens zehn (10) Risiken zu identifizieren
Relevanz und Relevanz des Qualitätsmanagementkonzepts.
Für alle Beweise:
- Klarheit der Dokumente

ZK1.2 Schlüsselpersonen [15%] mit:

- Projektleiter [5%]
- Technischer Leiter für Verkehrsmanagement [10%].

Beweiselemente:
- Lebensläufe und Diplome der Schlüsselpersonen

Beurteilungselement:
- Grund- und Weiterbildung in Bezug auf die vom Projekt betroffenen Bereiche ;
- Erfahrung: Anzahl der Jahre an Erfahrung in den vom Projekt betroffenen Bereichen, Angemessenheit der Referenzprojekte in Bezug auf den Markt, in den Referenzprojekten ausgeübte Funktionen ;
- Qualität und Klarheit der Dokumente.

ZK2 QUALITÄT UND AUSFÜHRUNG DER AUSRÜSTUNG [35%]

Beweiselemente:
- technische Zusammenfassung enthalten:
- Eine beschreibende Notiz zur funktionalen und technischen Beschreibung der vorgeschlagenen Lösung
- Eine Beschreibung der vorgeschlagenen Design- und Entwicklungsmethodik, einschließlich einer Liste der technischen Liefergegenstände pro Phase,
- Eine Beschreibung der vorgeschlagenen Testmethodik und -mittel: Tests im Werk und vor Ort, die vorgeschlagene Methodik und die Mittel, um die Umstellung ohne Betriebsunterbrechung zu gewährleisten, die Störungen für den Betreiber zu minimieren, den Rücksprung nach jeder Testnacht zu garantieren und die Aufrechterhaltung der Mindestbetriebsbedingungen für die Bauwerke zu gewährleisten,
- Eine beschreibende Note für die technischen Spezifikationen der Software und der Hardware und eine Begründung für die vorgeschlagene Auswahl und Dimensionierung;
- Programm der Arbeiten (detaillierte Ausführungsplanung), aus der insbesondere hervorgeht: die verschiedenen Phasen (Start / Studien / Entwicklungen / Werkstests / Vor-Ort-Tests Integration / Produktion) sowie die Meilensteine und Schnittstellen zu den anderen Märkten
- technische Datenblätter des Herstellers
- Referenzen eines Beschaffungswesen mit ähnlicher Komplexität

Beurteilungselement:
- Angemessenheit der für die Vertragserfüllung vorgeschlagenen technischen Lösungen
- Lösung für Web-HMIs,
- Lösung für OPC-UA-Schnittstellen,
- Lösung für die Verwaltung der virtuellen Infrastruktur,
- Lösung für das Supervisor-Softwarepaket,
- Lösung für die Implementierung des regelbasierten Kalkulationsprozesses,
- Einhaltung der ASTRA-Standardarchitektur.

- Qualität der vorgeschlagenen Hardware und Software
- Vorgeschlagene Leistung (Antwortzeit, Verfügbarkeit, ...), Begründung für die Einhaltung der Leistung, vorgeschlagene Metriken zur Leistungsmessung,
- Lebensdauer (Amortisation)
- MTBF (mean time before failure)

- Arbeitsprogramm, das es ermöglicht, Folgendes zu beurteilen:
- Kohärenz der vorgeschlagenen Ausführungsplanung im Hinblick auf die in den technischen Unterlagen beschriebenen Leistungen,
- Einhaltung von Zwischen- und Endterminen,
- Durchlaufzeiten, Identifizierung der Schnittstelle
- Planung und Schätzung der Anzahl der geplanten Tage pro Phase/Schritt und Aufgabe.
- Qualität der Methoden und Instrumente, die für die Konzeption und Entwicklung von Software eingesetzt werden,
- Optimierung oder Vorschlag von Lösungen zur Vermeidung von Verkehrsbehinderungen
- Für alle Beweise: Qualität und Klarheit der Dokumente.

ZK3 PREIS [30%]

Beweiselemente:
- Preisliste, Kostenvoranschlag

Beurteilungselement:
Der für die Bewertung berücksichtigte Preis ist der Angebotsbetrag mit Rabatt, ohne Skonto und ohne Mehrwertsteuer, nach Kontrolle durch den Vertreter des Bauherrs und Korrektur von Rechenfehlern.

Die Preisbewertung wird nach der folgenden Methode durchgeführt:
Die maximale Punktzahl (5) erhält das revidierte Angebot mit dem niedrigsten Preis. Angebote, deren Preis 50 % oder mehr über dem niedrigsten Angebot liegt, werden mit 0 bewertet, dazwischen ist die Bewertung linear und berücksichtigt Hundertstel.


Bewertung anderen Zuschlagskriterien als den Preis:
0) Nicht beurteilbar /==/ keine Angabe
1) Unvollständig /==/ ungenügende, unvollständige Angaben
2) Nicht ausreichend /==/ Angaben ohne ausreichenden Projektbezug
3) Gut, normal /==/ den Anforderungen der Ausschreibung entsprechend
4) Sehr gut /==/ Überschreitung der Anforderungen der Ausschreibung
5) Ausgezeichnet /==/ Qualitativ ausgezeichnet, sehr grosser Beitrag zur Zielerreichung

Punkteberechnung: Summe aller Noten multipliziert mit ihrer Gewichtung. Die Maximalpunktzahl ist: 5 (Höchste Note) x 100 = 500 Punkte

2) Vergütung der Angebote, Rückgabe der Unterlagen
Die Ausarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben.

3) Vorbehalt
Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.

4) Ausschluss, Vorbefassung
Die Unternehmen sowie alle Gesellschaften, die eine enge rechtliche oder wirtschaftliche Verbindung zu dem/den Unternehmen haben, sind aufgrund ihrer Beteiligung an der Erstellung dieser Ausschreibung von diesem Verfahren ausgeschlossen:
-BG Ingénieurs Conseils SA 1001 Lausanne
-EGIS Ville et Transport, 69 006 Lyon Frankreich
-RGR Ingénieurs Conseils, 1003 Lausanne.

5) Bereinigung der Angebote
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor Angebote unter strikter Berücksichtigung der Bedingungen gemäss Artikel 39 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen zu berichtigen (SR 172.056.1 – BöB).

6) Bewertung der Angebote
Gemäss Artikel 40 der BöB: Da die Prüfung und Bewertung der Angebote einen erheblichen Aufwand fordert, behält sich die Auftraggeberin das Recht vor, alle Angebote auf der Grundlage der eingereichten Unterlagen einer ersten Prüfung zu unterziehen. Auf dieser Grundlage wählt sie mindestens die drei bestrangierten Angebote aus und unterzieht eine umfassende Prüfung und Bewertung.

4.7 Offizielles Publikationsorgan

www.simap.ch

4.8 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung