Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 06.05.2022
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Universität Bern
Beschaffungsstelle/Organisator: Universität Bern, Abteilung Betrieb und Technik, Hochschulstrasse 6,
3012
Bern,
Schweiz,
E-Mail:
simone.ita@unibe.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Kanton
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Gebäudereinigung DCBP Freiestrasse 3, 3012 Bern
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Aufgrund des Auslaufens des aktuellen Vertrags wird die Gebäudereinigung des Departements für Chemie, Biochemie und Pharmazie (DCBP) in Freiestrasse 3, 3012 Bern öffentlich ausgeschrieben.
Der Auftrag umfasst im wesentlichen die Reinigung der Böden, Wände, Türen, fixen Einrichtungen und des Mobiliars in aktuell ca. 500 Räumen mit rund 15`400 m2 Fläche in unterschiedlichen Frequenzen. Die Fläche der effektiv zu reinigenden Räume beträgt rund 22'000 m2. Rund 20% der Fläche betreffen Büro-, Arbeits- und Unterrichtsräumlichkeiten, rund 30% Labore, rund 30% verschiedene Räume und rund 20% Verkehrsflächen. Die Bodenbeläge der Räume sind aus unterschiedlichen Materialien, wenig textil und hauptsächlich nicht textil.
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 90911200 - Gebäudereinigung |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Vebego AG, Grubenstrasse 109,
3322
Urtenen-Schönbühl,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 203'387.00 ohne MWSt.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 21.01.2022
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer
1240665
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 13.04.2022
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 1
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen die zugestellte Zuschlagsverfügung kann innerhalb von 10 Tagen, von der Zustellung an gerechnet, Beschwerde bei der Bildungs- und Kulturdirektion des Kantons Bern, Rechtsdienst, Sulgeneckstr. 70, 3005 Bern erhoben werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Die angefochtene Verfügung und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
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