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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1261929
13.05.2022|Projekt-ID 238120|Meldungsnummer 1261929|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 13.05.2022

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Strassen ASTRA
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Strassen ASTRA
Filiale Zofingen,  zu Hdn. von Projektmanagement Nord, Brühlstrasse 3,  4800  Zofingen,  Schweiz,  Telefon:  +41 58 482 75 11,  Fax:  +41 58 782 95 90,  E-Mail:  beschaffung.zofingen@astra.admin.ch,  URL www.astra.admin.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Bund (Zentrale Bundesverwaltung)

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

N03, 080342, TUBÖ TUSI, Bözbergtunnel Erhöhung Tunnelsicherheit / Los 013 Signalisationsanlagen: Leittechnik Signalisation inkl. Verkabelung und QSK - Nachtrag

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45310000 - Installation von elektrischen Leitungen

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Ticos Engineering AG, Güterstrasse 6,  8245  Feuerthalen,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 120'945.00 mit MWSt.7.7%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Gemäss Art. 21 Abs. 1 lit. e BöB.
Die Grundbeschaffung wurde im offenen Verfahren vergeben. Im Projekt sind unvorhergesehene Mehrleistungen erforderlich. Die Ausführungsarbeiten im Projekt N03, 080342, TUBÖ TUSI, Bözbergtunnel Erhöhung Tunnelsicherheit bedingen vertiefte technische Kenntnisse der bis jetzt getätigten Arbeiten. Auf Grund von erweiterten Vorgaben aus dem Pilotprojekt BLS (Pilot SA-CH) müssen zusätzliche Bedienelemente für die Benutzer in die Verkehrssteuerung implementiert werden. Die Anpassungen können nur vom gleichen Anbieter erarbeitet werden, weil nur er die Abläufe und notwendigen Kenntnisse der konkreten Software hat. Es gibt keine Alternative dazu, ein Anbieterwechsel würde erhebliche Schwierigkeiten bereiten. Die komplette Softwareprogrammierung müsste neu ausgeschrieben werden. Die Mehrkosten eines Anbieterwechsels würden auf ca. > CHF 2-3 Mio. geschätzt, was wirtschaftlich nicht vertretbar wäre.

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 11.05.2022

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.