Ausschreibung- Publikationsdatum Simap: 16.06.2022
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Strassen ASTRA
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Strassen ASTRA Filiale Zofingen,
zu Hdn. von
Projektmanagement Nord, Brühlstrasse 3,
4800
Zofingen,
Schweiz,
Telefon:
+41 58 482 75 11,
Fax:
+41 58 482 75 90,
E-Mail:
zofingen@astra.admin.ch,
URL
www.astra.admin.ch
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken- Bundesamt für Strassen ASTRA
Filiale Zofingen,
zu Hdn. von
N02, 190096, EP HAG AUG / Los V71 Installationen/Infrastruktur, Brühlstrasse 3,
4800
Zofingen,
Schweiz,
Telefon:
+41 58 482 75 11,
Fax:
+41 58 482 75 90,
E-Mail:
beschaffung.zofingen@astra.admin.ch
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen- 06.07.2022
- Bemerkungen: Fragen sind in deutscher Sprache unter www.simap.ch im «Forum» einzureichen. Sie werden bis am 13.07.2022 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 06.07.2022 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet.
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes- Datum: 05.08.2022, Spezifische Fristen und Formvorschriften:
Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 1 in elektronischer Form (USB-Stick) einzureichen.
Einreichung auf dem Postweg: A-Post oder PostPac Priority (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen" anzubringen.
Persönliche Abgabe: Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (08:00: - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr, Freitag 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse s. 1.2).
Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz: Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben. Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.
Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!
1.5 Datum der Offertöffnung:- 12.08.2022, Bemerkungen:
Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich.
1.6 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.7
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.8
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.9
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Art des Bauauftrages-
Planung und Ausführung
2.2 Projekttitel der Beschaffung- N02, 190096, EP HAG AUG, Erhaltungsprojekt Hagnau - Augst / Los V71 Installationen/Infrastruktur, KKS BSA
2.3 Aktenzeichen / Projektnummer- 190096
2.4 Aufteilung in Lose?-
Nein
2.5 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45311200 - Elektroinstallationsarbeiten |
2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Das Los V71 Installationen/Infrastruktur umfasst die De- und Re-Montage und den Schutz aller bestehenden Betriebs- und Sicherheitsausrüstungen im Tunnel Schweizerhalle, sowie diverse Materiallieferungen. Dies, damit der Bau die kathodischen Korrosionsschutzmassnahmen an den Querriegeln (beide Fahrrichtungen) und die Wandsanierungsarbeiten an der Rückwand (Röhre Chiasso) umsetzten kann.
Insbesondere sind im Auftrag folgende Leistungspositionen enthalten: Netz-, BUS- und LWL-Kabel, ca. 85'000 m Kabeltrasse und Brandschutzkanäle, ca. 6'600 m Befestigungsmaterial, ca. 40'000 Stück De-, Um- und Wiedermontage, ca. 1'350 Elemente Kabelschutzrohre, Schutzprofile ca. 10'000 m Stahlseil 8 mm, 1.4404, ca. 2'500 m Arbeitsleistungen nach Ausmass, ca. 50'000 Std. Rückbau bestehende Kabelanlagen ca. 10'000 m Pikettdienst und weitere projektbezogene Dienstleistungen
2.7 Ort der Ausführung- Baustelle: N02 Tunnel Schweizerhalle (Basel-Landschaft),
Sitzungen: Bundesamt für Strassen ASTRA, Filiale Zofingen, Brühlstrasse 3, 4800 Zofingen oder auf der Baustelle.
2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems- Beginn: 01.10.2022, Ende: 31.12.2025
-
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein
2.9 Optionen-
Nein
2.10 Zuschlagskriterien- Die Angaben betreffend Zuschlagskriterien müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden:
ZK1: PREIS;
Gewichtung 40 % Bereinigte Angebotssumme
ZK2: QUALITÄT DER AUSRÜSTUNG UND AUSFÜHRUNG;
Gewichtung 30 % unterteilt in:
ZK2.1: Angaben zum Personaleinsatz / Maschineneinsatz und Personalverfügbarkeit; Gewichtung 20 %
ZK2.2: Auftragsanalyse; Gewichtung 10 %
ZK3: ORGANISATION;
Gewichtung 30 % unterteilt in:
ZK3.1: Projektleiter; Gewichtung 20 %
ZK3.2: Organigramm mit Stellvertreterregelung; Gewichtung 10 %
Erläuterungen:
PREISBEWERTUNG Das tiefste bereinigte Angebot erhält die maximale Note (5). Angebote, deren Preis 50 % oder mehr über dem tiefsten Angebot liegen, erhalten die Note 0. Dazwischen erfolgt die Bewertung linear (auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet). Allfällig offerierte Skonti werden bei der Bewertung des Preises nicht berücksichtigt.
BENOTUNG DER ÜBRIGEN ZUSCHLAGSKRITERIEN Die Bewertung erfolgt immer mit Noten von 0 bis 5: 0 = Nicht beurteilbar; keine Angabe 1 = Sehr schlecht erfüllt; ungenügende, unvollständige Angaben 2 = Schlecht erfüllt; Angaben ohne ausreichenden Projektbezug 3 = Erfüllt, den Anforderungen der Ausschreibung entsprechend 4 = Gut erfüllt; Qualitativ gut 5 = Sehr gut erfüllt; Qualitativ ausgezeichnet, sehr grosser Beitrag zur Zielerreichung
Sofern ein Hauptkriterium aus Subkriterien besteht, werden diese benotet. Die Punktzahl des Hauptkriteriums ergibt sich aus der Summe der Noten der Subkriterien multipliziert mit ihrer Gewichtung.
Punkteberechnung: Summe aller Noten multipliziert mit ihrer Gewichtung (Maximalpunktzahl: Note 5 x 100 = 500 Punkte).
2.11 Werden Varianten zugelassen?-
Nein
- Bemerkungen: Pauschal- und Globalangebote und/oder Angebote mit Zeitmitteltarif werden ausgeschlossen.
2.12
Werden Teilangebote zugelassen?
-
Nein
- Bemerkungen: Die Angebote sind vollständig ausgefüllt einzureichen. Abänderungen am Angebotstext sind nicht zulässig. Teilangebote sind ungültig und scheiden aus der Bewerbung aus.
2.13 Ausführungstermin- Beginn 01.01.2023 und Ende 30.06.2025
- Bemerkungen: Fristen und Termine gemäss Ausschreibungsunterlagen.
3. Bedingungen3.1 Generelle Teilnahmebedingungen- Gemäss Ausführungen im Pflichtenheft.
3.2 Kautionen / Sicherheiten- Gemäss Ziffer 5 der vorgesehenen Vertragsurkunde.
3.3 Zahlungsbedingungen- CHF; 45 Tage nach Rechnungseingang im ASTRA.
3.4 Einzubeziehende Kosten- Die Vergütung und die Preise umfassen sämtliche Leistungen, die in den Ausschreibungsunterlagen genannt und zur Vertragserfüllung notwendig sind.
Die Umlagerung von Einheitspreisen in Globalpositionen wie zum Beispiel die Baustelleneinrichtungen ist strikt verboten. Der Unternehmer hat alle Positionen des Leistungsverzeichnisses auszufüllen; er schreibt „keine“ bei allen Positionen, bei welchen er formell auf die Angabe eines Betrags sowie darauf verzichtet, später eine Vergütung für die betreffende Leistung zu verlangen. Ein solcher Eintrag muss im technischen Bericht begründet werden. Die Aufsichts- und Führungskosten sowie die Kosten des Zeitaufwands für den Personaltransport dürfen nicht in den Baustelleneinrichtungskosten enthalten sein, sondern müssen gemäss Kalkulationsschema des SBV in den Einheitspreisen enthalten sein. Gleichermassen müssen alle Endkostenzuschläge wie beispielsweise die technische und die kaufmännische Leitung, die Baustellenführung sowie die Finanzkosten im Kalkulationsschema des SBV in den entsprechenden Rubriken erfasst sein. Diese Kosten dürfen auf keinen Fall in den Baustelleneinrichtungen enthalten sein.
3.5 Bietergemeinschaft- Zugelassen.
Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden. Mehrfachbewerbungen von Anbietern in Bietergemeinschaften sind zugelassen.
3.6 Subunternehmer- Zugelassen.
Subunternehmer können zu max. 50 % beigezogen werden. Sie sind in den Angebotsunterlagen entsprechend aufzuführen. Angaben betreffend Subunternehmer werden mitbewertet. Die charakteristische Leistung ist grundsätzlich vom Auftragnehmer zu erbringen. Mehrfachbewerbungen von Subunternehmern sind zugelassen.
3.7 Eignungskriterien- aufgrund der nachstehenden Kriterien:
Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.
EK1: Technische Leistungsfähigkeit EK2: Wirtschaftliche/Finanzelle Leistungsfähigkeit des Anbieters EK3: Schlüsselperson EK4: Nachweis Verfügbarkeit EK5: Leistungsanteil Unterakkordanten/Subunternehmer
3.8 Geforderte Nachweise- aufgrund der nachstehenden Nachweise:
Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden, ansonsten kann nicht auf das Angebot eingegangen werden:
EK1: TECHNISCHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT 1 Referenzobjekt über abgeschlossene Arbeiten mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich. Als vergleichbar gilt: Erneuerung von BSA Installationen und Infrastruktur in Tunnels, in Nachtarbeit oder im Mehrschichtbetrieb, unter Verkehr mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich, Auftragsvolumen grösser 1 Mio., mit Angaben von Zeitraum, Auftragssumme, ausgeführten Arbeiten / Leistungen des Anbieters, Referenzperson beim Auftraggeber mit Telefonnummer.
Im Fall von Holdings werden nur die Referenzen derjenigen Firma angerechnet, die sich um den Auftrag bewirbt.
EK2: WIRTSCHAFTLICHE/FINANZIELLE LEISTUNGSFÄHIGKEIT DES ANBIETERS Der Jahresumsatz des Anbieters muss > doppelter Jahresumsatz des Auftrages betragen. Vom Unternehmer auf Aufforderung des Bauherrn nach Offerteingabe innert 7 Tagen zu liefernde Nachweise: - Aktueller Auszug aus dem Handelsregister - Aktueller Auszug aus dem Betreibungsregister - Aktueller Auszug Ausgleichskasse AHV / IV / EO / ALV - Aktuelle Bestätigung SUVA / ESTV
EK3: SCHLÜSSELPERSON Montageleiter Nachtarbeit 1 Referenzobjekt über abgeschlossene Arbeiten in gleichwertiger Funktion oder Stv.-Funktion mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich. Als vergleichbar gilt: Erneuerung von BSA Installationen und Infrastruktur in Tunnels, in Nachtarbeit oder im Mehrschichtbetrieb, unter Verkehr mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich, Auftragsvolumen grösser 1 Mio., mit Angaben von Zeitraum, Auftragssumme, ausgeführten Arbeiten / Leistungen der Schlüsselperson*, Referenzperson beim Auftraggeber mit Telefonnummer.
EK4: NACHWEIS VERFÜGBARKEIT Nachweis über die Verfügbarkeit der Schlüsselperson Montageleiter Nachtarbeit für die ca. 20 Monate Nachtarbeit, Beginn ab ca. März 2023.
EK5: LEISTUNGSANTEIL UNTERAKKORDANTEN/SUBUNTERNEHMER Maximal 50 % der Leistungen darf über Subunternehmer erbracht werden. Die Subunternehmerleistungen sind explizit auszuweisen (Umfang, Anteil in %).
3.9
Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
-
Kosten: Keine
3.10 Sprachen- Sprachen für Angebote: Deutsch
- Sprache des Verfahrens: Deutsch
3.11 Gültigkeit des Angebotes- 180 Tage ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote
3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen-
unter
www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 16.06.2022
bis
05.08.2022 Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch Weitere Informationen zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen: Dies bedeutet, dass alle Äusserungen seitens der Vergabestelle mindestens in dieser Sprache erfolgen.
3.13
Durchführung eines Dialogs
-
Nein
4. Andere Informationen4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören- Keine.
4.2 Geschäftsbedingungen- Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde.
4.3 Begehungen- Es findet keine Begehung statt.
4.4 Grundsätzliche Anforderungen- Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.
4.5 Zum Verfahren zugelassene, vorbefasste Anbieterinnen- ---
4.6 Sonstige Angaben- 1. Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.
2. Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. 3. Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher Sprache erhältlich. Bei Widersprüchen zwischen den Fassungen ist die deutsche Version massgebend. 4. Ausschluss: Angebote der Firma Sensor Elektronic GmbH, Adlikerstrasse 79, 8105 Regensdorf oder Angebote, an welchen sich die Sensor Elektronic GmbH in irgendeiner Weise beteiligt, sei es in Bietergemeinschaft, sei es als Subunternehmerin oder Lieferantin, werden gestützt auf Art. 44 Abs. 1 lit. h BöB vom Beschaffungsverfahren ausgeschlossen.
4.7 Offizielles Publikationsorgan- Informationssystem über das öffentliche Beschaffungswesen in der Schweiz (www.simap.ch), elektronische Publikation ist massgebend.
4.8 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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