Ausschreibung- Publikationsdatum Simap: 23.06.2022
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: BLS AG
Beschaffungsstelle/Organisator: BLS AG,
zu Hdn. von
Martin Heiniger, Genfergasse 11,
3001
Bern,
Schweiz,
Telefon:
0583272727,
E-Mail:
martin.heiniger@bls.ch,
URL
www.bls.ch
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken-
Adresse gemäss Kapitel 1.1
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen- 12.07.2022
- Bemerkungen: Fragen werden bis 19.07.2022 über das SIMAP-Forum beantwortet.
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes- Datum: 11.08.2022
1.5 Datum der Offertöffnung:- 16.08.2022, Bemerkungen:
Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich und erfolgt gemäss den Regeln nach Art. 37 BöB.
1.6 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.7
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.8
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.9
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Art des Lieferauftrages-
Werkvertrag
2.2 Projekttitel der Beschaffung- Gleisabschlüsse
2.3 Aktenzeichen / Projektnummer- 1255
2.4 Aufteilung in Lose?-
Nein
2.5 GemeinschaftsvokabularCPV: | 34940000 - Eisenbahnmaterial, | | 34946200 - Oberbaumaterial für Eisenbahnen |
2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Die BLS unterhält auf ihrem Netz rund 200 Gleisabschlüsse.
Jedes Jahr sind im Rahmen von Fahrbahnerneuerungen und Multiprojekten Gleisabschlüsse zu ersetzen, damit die Systemverfügbarkeit gewährleistet werden kann. Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages mit einem Anbieter für den Ab-ruf der voraussichtlich geplanten Bedarfe der Gleisabschluesse für die Jahre 2023, 2024 und 2025 mit Option auf Verlängerung um zwei Jahre für 2026 und 2027 . Diese Unterlage dient den Anbieterinnen als Grundlage für die Erstellung des Angebots.
2.7 Ort der Lieferung- Gesamtes Netz der BLS Netz AG
2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems- Beginn: 01.01.2023, Ende: 31.12.2025
-
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja
-
Beschreibung der Verlängerungen: zweimal um jeweils 1 Jahr
2.9 Optionen-
Nein
2.10 Zuschlagskriterien- Gesamte Wirtschaftlichkeit
Gewichtung 60%
Lösungskonzept
Gewichtung 30% Diverses
Gewichtung 10%
2.11 Werden Varianten zugelassen?-
Nein
2.12
Werden Teilangebote zugelassen?
-
Nein
3. Bedingungen3.1 Generelle Teilnahmebedingungen- gemäss Ausschreibungsunterlagen
3.2 Kautionen / Sicherheiten- keine
3.3 Zahlungsbedingungen- 30 Tage 2% Skonto / 60 Tage netto
3.4 Einzubeziehende Kosten- Gemäss Ausschreibungsunterlagen
3.5 Bietergemeinschaft- nicht zugelassen
3.6 Subunternehmer- zugelassen gemäss Ausschreibungsunterlagen
3.7 Eignungskriterien- aufgrund der nachstehenden Kriterien:
EK 1.1 Hinreichende Betriebshaftpflichtversicherung Die Lieferantin ist verpflichtet, für ihre aus dem vorliegenden Rahmenvertrag gegenüber der Bestellerin und Dritten resultierende Haftung ausreichend versichert zu sein. Die entsprechende Versicherungsdeckung muss ab Vertragsabschluss über die gesamte Vertragsdauer aufrechterhalten bleiben und CHF 10 Mio. pro Versicherungsfall betragen. Die Haftpflichtversicherung muss die Haftung der Lieferantin für Personen-, Sach- und daraus resultierenden Vermögensschaden unter diesem Rahmenvertrag abdecken.
EK 1.2 Handels- und Betreibungsregisterauszug Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können
EK 2.1 Unternehmerangaben & Selbstdeklaration Das Dokument Unternehmerangaben & Selbstdeklaration ist vollständig und wahrheitsgetreu auszufüllen und rechtsgültig zu unterzeichnen.
EK 2.2 Sprache Die Kommunikation ist während der gesamten Projekt- und Vertragsdauer Deutsch (Verhandlungssprache, Korrespondenz, Vertrag, Projektsprache).
EK 2.3 Qualitätsmanagement Der Anbieter verfügt über ein unternehmensbezogenen Qualitätsmanagementsystems, z.B. ISO 9001 oder vergleichbar.
EK 2.4 Umweltmanagementsystem Der Anbieter verfügt über ein Umweltmanagementsystem, bspw. ISO14001 oder ein vergleichbares. Der Nachweis der Vergleichbarkeit ist durch den Anbieter zu erbringen.
EK 2.5 Verhaltenskodex Lieferanten Das Dokument Verhaltenskodex Lieferanten ist rechtsgültig zu unterzeichnen.
EK 3.1 Referenzen Anhand von 2 Referenzen ist plausibel und nach-vollziehbar aufzuzeigen, dass das angebotene, resp. ein vergleichbares Produkt erfolgreich eingebaut wurde.
EK 3.2 Sicherstellung Betrieb Der Anbieter stellt sicher, dass die Betriebsbetreuung für die Dauer gemäss Dokument Nr. 4.1 sichergestellt ist
EK 3.3 Ansprechperson Der Anbieter stellt der BLS einen Single Point of Contact zur Verfügung, welcher der BLS im Zusammenhang mit dem Projekt während der gesamten Vertragsdauer zur Verfügung steht.
ZPV 1.1 Reglemente und Normen Sämtliche Reglemente und Normen werden gemäss Pflichtenheft eingehalten.
Gemäss Pflichtenheft Ziffer 3.3
ZPV 1.2 Zulassung Alle erforderlichen Nachweise im Rahmen eines Plangenehmigungsverfahren müssen erbracht werden können.
Gemäss Pflichtenheft Ziffer 4.1
ZPV 1.3 Zertifikate
Die Herstellerin muss ein Schweisszertifikat nach EN 1090 besitzen. Gemäss Pflichtenheft Ziffer 4.2
ZPV 1.4 Funktionale & technische Anforderungen Sämtliche funktionale, nicht-funktionale und technische Anforderungen werden erfüllt.
Gemäss Pflichtenheft Ziffer 4.3, 4.4
ZPV 1.5 Weitere Anforderungen Sämtliche weiteren Anforderungen werden erfüllt.
Gemäss Pflichtenheft Ziffer 5
3.8 Geforderte Nachweise- aufgrund der nachstehenden Nachweise:
Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise
3.9
Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
-
Kosten: Keine
3.10 Sprachen- Sprachen für Angebote: Deutsch
- Sprache des Verfahrens: Deutsch
3.11 Gültigkeit des Angebotes- bis: 31.12.2022
3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen-
unter
www.simap.ch
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch
3.13
Durchführung eines Dialogs
-
Nein
4. Andere Informationen4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören- keine
4.2 Geschäftsbedingungen- Die BLS akzeptiert keine AGB der Anbieter. Es gelten die in den Ausschreibungsunterlagen aufgeführten Vertragsbedingungen
der BLS AG.
4.3 Begehungen- Es findet keine Begehung statt.
4.4 Grundsätzliche Anforderungen- Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
4.5 Zum Verfahren zugelassene, vorbefasste Anbieterinnen- keine
4.6 Sonstige Angaben- Vorbehalten bleiben in jedem Falle die Kreditgenehmigung und die Zustimmung sämtlicher zuständiger Organe. Gemäss Art. 43 BöB ist die BLS berechtigt, das Verfahren abzubrechen oder zu wiederholen. Die Anbieter können aus dem Umstand, dass das Verfahren abgebrochen oder wiederholt wird, keine auf welchem Rechtsmittel auch immer beruhende Ansprüche, insbesondere auch nicht auf Schadenersatz gegen die BLS ableiten.
4.7 Offizielles Publikationsorgan- www.simap.ch
4.8 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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