Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 11.05.2022
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: ETH Zürich
Beschaffungsstelle/Organisator: ETH Zürich Institute for Chemical and Bioengineering (D-CHAB),
zu Hdn. von
Prof. Dr. Javier Pérez Ramirez, Vladimir-Prelog-Weg 1-5/10,
8093
Zürich,
Schweiz,
E-Mail:
publictender@ethz.ch,
URL
www.ethz.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Mini-Pilotanlage zur Ammoniakoxidation (Reaktoraufbau)
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 38000000 - Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser) |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Hinweis: Micromeritics GmbH, D-85716 Unterschleissheim
Name: Micromeritics / PID Eng&Tech, C/Francisco Gervas 11, Pol. Ind. Alcobendas,
28108
Alcobendas (Madrid),
Spanien Preis (Gesamtpreis):
EUR 315'000.00 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: gem. Art. 21, Abs. 2, Bst. c und e (BöB)
Das berücksichtigte Angebot zeichnet sich insbesondere durch technische Lösungen, die sehr nahe an unseren Wünschen sind aus und ist zudem mit bereits bestehenden Systemen im gleichen Labor kompatibel sowie kann über unser laboreigenes Know-how in Bezug auf die Software und Steuerung viel besser integriert werden. Zudem ist auch der Preis besser und die Lieferzeit wesentlich kürzer.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 09.05.2022
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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