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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1262209
11.05.2022|Projekt-ID 238184|Meldungsnummer 1262209|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 11.05.2022

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Strassen ASTRA Abteilung Strasseninfrastruktur West, Filiale Thun
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Strassen ASTRA
Abteilung Strasseninfrastruktur West, Filiale Thun, Uttigenstrasse 54,  3600  Thun,  Schweiz,  Telefon:  +41 58 468 24 00,  E-Mail:  beschaffung.thun@astra.admin.ch,  URL www.astra.admin.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Bund (Zentrale Bundesverwaltung)

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

N09.58 120074 IBB Indivis CE assainissement global - Lot N° 109B - Ferblanterie et couverture
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Dachdecker – und Abdichtungsarbeiten
-Bestehendes Gebäude : komplette Neueindeckung des Daches
-Erweiterung des Polizeigebäudes und Unterstand : Fertigstellung der Dächer

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45261420 - Abdichtungsarbeiten gegen Wasser,
45261210 - Dachdeckarbeiten

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Marcel Bonvin & Fils SA, Rue Henri Roulet 10,  3960  Corin,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 1'676'066.44 mit MWSt.7.7%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Art. 21 Abs. 2 lit. a BöB:

Im offenen Verfahren, welches am 01.10.2021 publiziert wurde, ging kein Angebot ein. Die Zuschlagspublikation erfolgte gemäss Art. 21 Abs. 2 lit a BöB in einem freihändigen Verfahren unter Konkurrenz. Das günstigste Angebot erhielt den Zuschlag.

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 10.05.2022

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.