Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 12.05.2022
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Uster, Abteilung Präsidiales
Beschaffungsstelle/Organisator: Stadt Uster, GF Liegenschaften,
zu Hdn. von
Karin Reifler, Freiestrasse 2,
8610
Uster,
Schweiz,
Telefon:
044 944 73 89,
E-Mail:
karin.reifler@uster.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Zeughausareal Uster, Kultur- und Begegnungszentrum
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[12] Architektur; technische Beratung und Planung und integrierte technische Leistungen; Stadt- und Landschaftsplanung; zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71000000 - Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Generalplanerteam ARGE EM2N Architekten AG/Jaeger Baumanagement AG, Josefstrasse 92,
8005
Zürich,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 5'890'478.00 mit MWSt.7.7% Bemerkung: Der Zuschlag wird über alle Phasen erteilt, der Vertrag wird phasenweise ausgelöst. Weitere Mitglieder des GP-Teams sind: Abicht Zürich AG, Zürich/Dr. Deuring + Oehninger AG, Winterthur/Balliana Schubert Landschaftsarchitekten AG, Zürich
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: freihändige Vergabe nach durchgeführtem Projektwettbewerb (§ 10 Abs. 1 lit. i SVO).
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 10.05.2022
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diesen Zuschlag kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Zuschlagsverfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.
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