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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1263337
25.05.2022|Projekt-ID 230505|Meldungsnummer 1263337|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 25.05.2022

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: SBB Bauprojekte Region Ost
Beschaffungsstelle/Organisator: Schweizerische Bundesbahnen SBB Infrastruktur, Ausbau- und Erneuerungsprojekte, Engineering, Region Ost,  zu Hdn. von Veronika Cejka Kousalova, Vulkanplatz 11,  8048  Zürich,  Schweiz,  E-Mail:  veronika.cejka@sbb.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Generalplaner SIA 102, 103, 108, 112 für Bahntechnikgebäude ganze Schweiz
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Im Rahmen der Automatisierung bzw. der Erneuerung der Stellwerktechnik werden Jahr für Jahr mehrere Schutzgebäude für die Stellwerktechnik erstellt. Die SBB AG hat ein Konzept und einen Baukasten für diese Schutzgebäude entwickelt, um mit standardisierten Lösungen auf die unterschiedlichen Bedürfnisse der einzelnen Standorte mit geringem Planungs- und Bauaufwand reagieren zu können. Diese sogenannten standardisierten Bahntechnikgebäude (BTG) ermöglichen zudem einen rationellen Unterhalt und sind bezüglich ihrer Betriebskosten optimiert. Permanente Arbeitsplätze sind in den BTG nicht vorgesehen. In den letzten Jahren wurden die BTG stetig den sich ändernden Anforderungen angepasst und optimiert.

Mit dieser Ausschreibung soll ein Generalplaner beschafft werden, der für die beiden Typen von Standard-BTG, 1) den bestehenden Typ BTG massiv in Beton und 2) den neuen Typ BTG nextGeneration in Holzbauweise, die Planerleistungen erbringt.

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  71000000 - Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Lombardi SA Ingegneri Consulenti, Via del Tiglio 2,  6512  Giubiasco,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 4'458'610.00 ohne MWSt.
Bemerkung: Den Zuschlag hat die Planergemeinschaft PG BTG+ erhalten. Federführend ist die Firma Lombardi SA Ingegneri Consulenti, Giubiasco. Die weiteren Mitglieder der Planergemeinschaft sind: LAMI SA Ingénierie électrique, GKS Architekten Generalplaner AG und Pirmin Jung AG. Der Preis ist exkl. Nebenkosten nach Aufwand und inkl. Zusatzleistungen. Der Zuschlag erfolgt unter Vorbehalt der erforderlichen Bewilligungen sowie Kreditfreigabe der SBB AG.

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Das Angebot der Zuschlagsempfängerin war insgesamt das Vorteilhafteste und hat am meisten Punkte erhalten. Ausschlaggebend war insbesondere das Zuschlagskriterium «Qualifikation für jede vorgesehene Schlüsselperson». In diesem wurden im Wesentlichen gute bis sehr gute Schlüsselpersonen sowie Referenzprojekte eingereicht. Die eingereichten Nachweise sind gut bis sehr gut mit unserem vorliegenden Projekt vergleichbar und die Anforderungen der Ausschreibung wurden entsprechend übertroffen. Insgesamt konnte somit eine hohe Punktzahl erreicht werden.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 06.01.2022
im Publikationsorgan: Simap
Meldungsnummer 1233135

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 25.05.2022

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 7

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.