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11.07.2022|Projekt-ID 238461|Meldungsnummer 1263481|Wettbewerbe

Wettbewerb

Publikationsdatum Simap: 11.07.2022

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stiftung Kunstmuseum Bern
Beschaffungsstelle/Organisator: Fuhr Buser Partner BauOekonomie AG, Kappelenstrasse 28,  3011  Bern,  Schweiz

1.2 Teilnahmeanträge sind an folgende Adresse zu schicken

Adresse gemäss Kapitel 1.1

1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen

26.08.2022
Bemerkungen: Falls sich beim Erstellen des Teilnahmeantrages Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen. Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die Bewerberinnen und Bewerber werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

1.4 Schlusstermin für die Einreichung der Teilnahmeanträge

Datum: 30.09.2022  Uhrzeit: 12:00
Spezifische Fristen und Formvorschriften :   Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend
Eingabebedingungen siehe Programm Präqualifikation Ziff. 2.9
Allgemeine Formvorschriften siehe Programm Präqualifikation Kapitel 3, insbesondere Ziff. 3.2 und Ziff. 3.4

Zu spät eingereichte Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt.

1.5 Typ des Wettbewerbs

Projektwettbewerb

1.6 Art des Auftraggebers

Andere Träger kantonaler Aufgaben

1.7 Verfahrensart

Selektives Verfahren

1.8 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Wettbewerbsobjekt

2.1 Art der Wettbewerbsleistung

Architekturleistung

2.2 Projekttitel des Wettbewerbes

Zukunft Kunstmuseum Bern

2.4 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  71200000 - Dienstleistungen von Architekturbüros,
71300000 - Dienstleistungen von Ingenieurbüros,
71400000 - Stadtplanung und Landschaftsgestaltung

2.5 Projektbeschrieb

Das Kunstmuseum Bern ist eines der ältesten Kunstmuseen der Schweiz und bietet, eingebettet im UNESCO Weltkulturerbe, ein einzigartiges, ganzheitliches Kunst- und Kulturerlebnis für Stadt und Kanton Bern - mit nationaler und internationaler Ausstrahlung. Gesucht ist ein zeitgemässes und zukunftsfähiges Gesamtensemble für das Kunstmuseum Bern, bestehend aus einem Ersatzneubau, achtsam integriertem historischem Stettlerbau und neu angebundenem denkmalgeschütztem Nachbargebäude. Schwerpunkt des Projektwettbewerbes ist die Ausarbeitung eines Projektvorschlages für den Ersatzneubau, welcher durch seine Positionierung, Volumetrie und Architektur eine für den Ort und die Stadtsilhouette angemessene Präsenz als Kunstmuseum aufzeigt. Das Gesamtensemble soll mit identitätsstiftender Gestaltung und attraktiver Adressbildung eine Aufwertung des umliegenden Altstadtabschnitts herbeiführen und ein öffentlicher Ort mit Aufenthaltsqualität in der Berner Altstadt werden.

2.6 Realisierungsort

Bern

2.7 Aufteilung in Lose?

Nein

2.8 Werden Varianten zugelassen?

Nein

2.9 Werden Teilangebote zugelassen?

Nein

2.10 Realisierungstermin

Bemerkungen: Es ist geplant, unmittelbar nach Abschluss des Wettbewerbsverfahren mit den Projektierungsarbeiten zu beginnen. Siehe auch Programm Präqualifikation Ziff. 2.9.

3. Bedingungen

3.1 Generelle Teilnahmebedingungen

Die Präqualifikation erfolgt für die Auswahl des federführenden Architekturbüros.
Teilnahmeberechtigt sind Planende mit Wohn- oder Geschäftssitz in der Schweiz oder einem Vertragsstaat des GATT/WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen, soweit dieser Staat Gegenrecht gewährt.

Die komplexe Wettbewerbsaufgabe ist zwingend von einem Planerteam, bestehend aus qualifizierten Fachleuten folgender Disziplinen zu bearbeiten:
- Architektur (Federführung)
- Bauingenieurwesen
- Landschaftsarchitektur

Siehe auch Programm Präqualifikation Ziff. 2.6.

3.5 Projektgemeinschaften

Die Bildung von Arbeitsgemeinschaften (ARGE) ist zulässig.

3.7 Eignungskriterien

Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien

3.8 Geforderte Nachweise

Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise

3.9 Entscheidkriterien

Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien

3.10 Bedingungen für den Erhalt der Teilnahmeunterlagen

Kosten: Keine

3.14 Sprachen

Sprachen für Teilnahmeanträge: Deutsch
Sprache des Verfahrens: Deutsch

3.16 Bezugsquelle für Teilnahmeunterlagen zur Präqualifikation

unter www.simap.ch
Teilnahmeunterlagen für die Präqualifikation sind verfügbar ab: 11.07.2022  bis  30.09.2022
Sprache der Teilnahmeunterlagen: Deutsch, Englisch

4. Andere Informationen

4.1 Namen der Mitglieder und der Ersatzleute der Jury sowie allfälliger Experten

Sachpreisgericht
Alfons Bichsel, Kanton Bern, Grossrat
Jonathan Gimmel, Dachstiftung Kunstmuseum Bern - Zentrum Paul Klee, Präsident
Alec von Graffenried, Stadt Bern, Stadtpräsident
Marieke Kruit, Gemeinderätin Stadt Bern, Direktorin für Tiefbau, Verkehr und Stadtgrün
Benjamin Marti, Kanton Bern, Grossrat
Hansjörg Wyss, Kunstmäzen
Nina Zimmer, Kunstmuseum Bern - Zentrum Paul Klee, Direktorin
Alex Wassmer, Dachstiftung Kunstmuseum Bern - Zentrum Paul Klee, Vizepräsident (Ersatz)

Fachpreisgericht
Elisabeth Boesch, Architektin, Elisabeth & Martin Boesch Architekten, Zürich
Jean-Daniel Gross, Stadt Bern, Präsidialdirektion, Fachstelle für Denkmalpflege, Denkmalpfleger
Thomas Hasler, Architekt, Staufer & Hasler Architekten, Frauenfeld *Vorsitz
Anna Jessen, Architektin, jessenvollenweider architektur, Basel
Boris Podrecca, Architekt, Büro Boris Podrecca, Wien/Stuttgart/Venedig
Sibylle Aubort Raderschall, Landschaftsarchitektin, raderschallpartner landschaftsarchitekten, Meilen
Annabelle Selldorf, Architektin, Selldorf Architects, New York, USA
Peter Zumthor, Architekt, Atelier Zumthor, Haldenstein
Tina Gregorič, Architektin, dekleva gregoric architects, Ljubljana, Slovenien (Ersatz)

Beratende Expertinnen und Experten (ohne Stimmrecht)
Thomas Soraperra, Kunstmuseum Bern - Zentrum Paul Klee, Kaufmännischer Direktor
Bernhard Spycher, Kunstmuseum Bern - Zentrum Paul Klee, Leiter Facility Management
Kathleen Bühler, Kunstmuseum Bern, Chefkuratorin/Leiterin Sammlung Ausstellungen Forschung
Anina Büschlen, Kunstmuseum Bern, Kunstvermittlung
Rene Wochner, Kunstmuseum Bern, Ausstellungsmanagement
Oliver Martin, Bundesamt für Kultur BAK, Leiter Sektion Heimatschutz und Denkmalpflege
Nadine Heller, Stadt Bern, Direktion für Tiefbau, Verkehr und Stadtgrün (TVS), Bereichsleiterin Gestaltung + Nutzung Tiefbauamt Stadt Bern
Peter Kuhn, Stadt Bern, TVS, Leiter Baumkompetenzzentrum Stadtgrün Bern
Tobias Würsch, Stadt Bern, TVS, Bereichsleiter Entwicklung und Realisierung Stadtgrün Bern
Karl Vogel, Stadt Bern, TVS, Leiter Verkehrsplanung
Simon Nägeli, Brandenberger+Ruosch AG, Projektleitung Bauherr
Urs Rohner, smt Ingenieure, Bauingenieurwesen
Röne Gebhard, Büro für Bauökonomie, Bauökonomie

Bei Bedarf kann das Preisgericht weitere beratende Experteninnen und Experten hinzuziehen.

4.2 Ist der Entscheid der Jury verbindlich?

Ja

4.3 Gesamtpreissumme

Die Teilnahme an der Präqualifikation wird nicht entschädigt.

Die Gesamtpreissumme beträgt CHF 390‘000.- exkl. MwSt.
Siehe Programm Präqualifikation Ziff. 2.7.

4.4 Besteht ein Anspruch auf feste Entschädigung?

Nein

4.5 Anonymität

Die Präqualifikation ist nicht anonym.
Alle Stufen des Projektwettbewerbs (1. und 2. Stufe) werden anonym durchgeführt. In allen Stufen des Wettbewerbs ist durch alle Beteiligten die Anonymität der Wettbewerbsbeiträge strikte zu wahren. Die abzugebenden Unterlagen dürfen keinerlei Hinweise auf die Projektverfassenden enthalten. Verstösse gegen das Anonymitätsgebot führen zum Ausschluss vom Verfahren.

4.11 Offizielles Publikationsorgan

www.simap.ch

4.12 Rechtsmittelbelehrung

1.Gegen diese Verfügung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit Publikation beim Verwaltungsgericht
des Kantons Bern, Speichergasse 12, 3011 Bern, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss
Zivilprozessrecht gilt nicht.
2. Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a) anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
3. Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.
4. Die angefochtene Verfügung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die
Eingabe ist zu unterzeichnen.
5. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, d.h. die unterliegende Partei hat in der Regel die
Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.