Wettbewerb- Publikationsdatum Simap: 11.07.2022
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stiftung Kunstmuseum Bern
Beschaffungsstelle/Organisator: Fuhr Buser Partner BauOekonomie AG, Kappelenstrasse 28,
3011
Bern,
Schweiz
1.2 Teilnahmeanträge sind an folgende Adresse zu schicken-
Adresse gemäss Kapitel 1.1
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen- 26.08.2022
- Bemerkungen: Falls sich beim Erstellen des Teilnahmeantrages Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen. Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die Bewerberinnen und Bewerber werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.
1.4 Schlusstermin für die Einreichung der Teilnahmeanträge- Datum: 30.09.2022
Uhrzeit: 12:00
Spezifische Fristen und Formvorschriften
:
| Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend Eingabebedingungen siehe Programm Präqualifikation Ziff. 2.9 Allgemeine Formvorschriften siehe Programm Präqualifikation Kapitel 3, insbesondere Ziff. 3.2 und Ziff. 3.4
Zu spät eingereichte Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt. |
1.5 Typ des Wettbewerbs- Projektwettbewerb
1.6 Art des Auftraggebers- Andere Träger kantonaler Aufgaben
1.7
Verfahrensart
-
Selektives Verfahren
1.8
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Wettbewerbsobjekt2.1 Art der Wettbewerbsleistung-
Architekturleistung
2.2 Projekttitel des Wettbewerbes- Zukunft Kunstmuseum Bern
2.4 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71200000 - Dienstleistungen von Architekturbüros, | | 71300000 - Dienstleistungen von Ingenieurbüros, | | 71400000 - Stadtplanung und Landschaftsgestaltung |
2.5 Projektbeschrieb- Das Kunstmuseum Bern ist eines der ältesten Kunstmuseen der Schweiz und bietet, eingebettet im UNESCO Weltkulturerbe, ein einzigartiges, ganzheitliches Kunst- und Kulturerlebnis für Stadt und Kanton Bern - mit nationaler und internationaler Ausstrahlung. Gesucht ist ein zeitgemässes und zukunftsfähiges Gesamtensemble für das Kunstmuseum Bern, bestehend aus einem Ersatzneubau, achtsam integriertem historischem Stettlerbau und neu angebundenem denkmalgeschütztem Nachbargebäude. Schwerpunkt des Projektwettbewerbes ist die Ausarbeitung eines Projektvorschlages für den Ersatzneubau, welcher durch seine Positionierung, Volumetrie und Architektur eine für den Ort und die Stadtsilhouette angemessene Präsenz als Kunstmuseum aufzeigt. Das Gesamtensemble soll mit identitätsstiftender Gestaltung und attraktiver Adressbildung eine Aufwertung des umliegenden Altstadtabschnitts herbeiführen und ein öffentlicher Ort mit Aufenthaltsqualität in der Berner Altstadt werden.
2.6 Realisierungsort- Bern
2.7 Aufteilung in Lose?-
Nein
2.8 Werden Varianten zugelassen?-
Nein
2.9
Werden Teilangebote zugelassen?
-
Nein
2.10 Realisierungstermin- Bemerkungen: Es ist geplant, unmittelbar nach Abschluss des Wettbewerbsverfahren mit den Projektierungsarbeiten zu beginnen. Siehe auch Programm Präqualifikation Ziff. 2.9.
3. Bedingungen3.1 Generelle Teilnahmebedingungen- Die Präqualifikation erfolgt für die Auswahl des federführenden Architekturbüros.
Teilnahmeberechtigt sind Planende mit Wohn- oder Geschäftssitz in der Schweiz oder einem Vertragsstaat des GATT/WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen, soweit dieser Staat Gegenrecht gewährt.
Die komplexe Wettbewerbsaufgabe ist zwingend von einem Planerteam, bestehend aus qualifizierten Fachleuten folgender Disziplinen zu bearbeiten: - Architektur (Federführung) - Bauingenieurwesen - Landschaftsarchitektur
Siehe auch Programm Präqualifikation Ziff. 2.6.
3.5 Projektgemeinschaften- Die Bildung von Arbeitsgemeinschaften (ARGE) ist zulässig.
3.7 Eignungskriterien-
Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien
3.8 Geforderte Nachweise-
Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise
3.9 Entscheidkriterien-
Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien
3.10
Bedingungen für den Erhalt der Teilnahmeunterlagen
-
Kosten: Keine
3.14 Sprachen- Sprachen für Teilnahmeanträge: Deutsch
- Sprache des Verfahrens: Deutsch
3.16 Bezugsquelle für Teilnahmeunterlagen zur Präqualifikation-
unter
www.simap.ch
Teilnahmeunterlagen für die Präqualifikation sind verfügbar ab: 11.07.2022
bis
30.09.2022 Sprache der Teilnahmeunterlagen: Deutsch, Englisch
4. Andere Informationen4.1 Namen der Mitglieder und der Ersatzleute der Jury sowie allfälliger Experten- Sachpreisgericht
Alfons Bichsel, Kanton Bern, Grossrat Jonathan Gimmel, Dachstiftung Kunstmuseum Bern - Zentrum Paul Klee, Präsident Alec von Graffenried, Stadt Bern, Stadtpräsident Marieke Kruit, Gemeinderätin Stadt Bern, Direktorin für Tiefbau, Verkehr und Stadtgrün Benjamin Marti, Kanton Bern, Grossrat Hansjörg Wyss, Kunstmäzen Nina Zimmer, Kunstmuseum Bern - Zentrum Paul Klee, Direktorin Alex Wassmer, Dachstiftung Kunstmuseum Bern - Zentrum Paul Klee, Vizepräsident (Ersatz)
Fachpreisgericht Elisabeth Boesch, Architektin, Elisabeth & Martin Boesch Architekten, Zürich Jean-Daniel Gross, Stadt Bern, Präsidialdirektion, Fachstelle für Denkmalpflege, Denkmalpfleger Thomas Hasler, Architekt, Staufer & Hasler Architekten, Frauenfeld *Vorsitz Anna Jessen, Architektin, jessenvollenweider architektur, Basel Boris Podrecca, Architekt, Büro Boris Podrecca, Wien/Stuttgart/Venedig Sibylle Aubort Raderschall, Landschaftsarchitektin, raderschallpartner landschaftsarchitekten, Meilen Annabelle Selldorf, Architektin, Selldorf Architects, New York, USA Peter Zumthor, Architekt, Atelier Zumthor, Haldenstein Tina Gregorič, Architektin, dekleva gregoric architects, Ljubljana, Slovenien (Ersatz)
Beratende Expertinnen und Experten (ohne Stimmrecht) Thomas Soraperra, Kunstmuseum Bern - Zentrum Paul Klee, Kaufmännischer Direktor Bernhard Spycher, Kunstmuseum Bern - Zentrum Paul Klee, Leiter Facility Management Kathleen Bühler, Kunstmuseum Bern, Chefkuratorin/Leiterin Sammlung Ausstellungen Forschung Anina Büschlen, Kunstmuseum Bern, Kunstvermittlung Rene Wochner, Kunstmuseum Bern, Ausstellungsmanagement Oliver Martin, Bundesamt für Kultur BAK, Leiter Sektion Heimatschutz und Denkmalpflege Nadine Heller, Stadt Bern, Direktion für Tiefbau, Verkehr und Stadtgrün (TVS), Bereichsleiterin Gestaltung + Nutzung Tiefbauamt Stadt Bern Peter Kuhn, Stadt Bern, TVS, Leiter Baumkompetenzzentrum Stadtgrün Bern Tobias Würsch, Stadt Bern, TVS, Bereichsleiter Entwicklung und Realisierung Stadtgrün Bern Karl Vogel, Stadt Bern, TVS, Leiter Verkehrsplanung Simon Nägeli, Brandenberger+Ruosch AG, Projektleitung Bauherr Urs Rohner, smt Ingenieure, Bauingenieurwesen Röne Gebhard, Büro für Bauökonomie, Bauökonomie
Bei Bedarf kann das Preisgericht weitere beratende Experteninnen und Experten hinzuziehen.
4.2 Ist der Entscheid der Jury verbindlich?- Ja
4.3 Gesamtpreissumme- Die Teilnahme an der Präqualifikation wird nicht entschädigt.
Die Gesamtpreissumme beträgt CHF 390‘000.- exkl. MwSt. Siehe Programm Präqualifikation Ziff. 2.7.
4.4 Besteht ein Anspruch auf feste Entschädigung?- Nein
4.5 Anonymität- Die Präqualifikation ist nicht anonym.
Alle Stufen des Projektwettbewerbs (1. und 2. Stufe) werden anonym durchgeführt. In allen Stufen des Wettbewerbs ist durch alle Beteiligten die Anonymität der Wettbewerbsbeiträge strikte zu wahren. Die abzugebenden Unterlagen dürfen keinerlei Hinweise auf die Projektverfassenden enthalten. Verstösse gegen das Anonymitätsgebot führen zum Ausschluss vom Verfahren.
4.11 Offizielles Publikationsorgan- www.simap.ch
4.12 Rechtsmittelbelehrung- 1.Gegen diese Verfügung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit Publikation beim Verwaltungsgericht
des Kantons Bern, Speichergasse 12, 3011 Bern, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht. 2. Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist a) anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird. 3. Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten. 4. Die angefochtene Verfügung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen. 5. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, d.h. die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
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