Ausschreibung- Publikationsdatum Simap: 17.06.2022
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Insel Gruppe AG
Beschaffungsstelle/Organisator: Inselspital, Universitätsspital Bern Direktion Infrastruktur Inselgruppe Projektmanagement Infrastruktur, Abteilung PM,
zu Hdn. von
Hanna Klingbeil, Friedbühlstrasse 53, Haus 6, F10,
3010
Bern,
Schweiz,
E-Mail:
hanna.klingbeil@insel.ch
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken- Itten+Brechbühl AG,
zu Hdn. von
Daniela Lehmann, Nordring 4A,
3010
Bern,
Schweiz,
E-Mail:
d.lehmann@ittenbrechbuehl.ch
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen- 08.07.2022
- Bemerkungen: Fragerunde: Fragen sind innerhalb dieser Frist auf www.simap.ch einzureichen; die Beantwortung der anonymisierten Fragen erfolgt am 15.07.2022 auf www.simap.ch.
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes- Datum: 29.07.2022, Spezifische Fristen und Formvorschriften:
in Papierform A4 einzureichen
Vermerk auf Couvert: "BITTE NICHT ÖFFNEN" Submission: BKP 261 Aufzugsanlagen TP04 - Inselspital, Anbindungen
Die Angebote sind innerhalb dieser Frist einzureichen (A-Post, Stempel einer offiziellen Poststelle; firmeneigene Frankiermaschinen werden nicht anerkannt.
1.5 Datum der Offertöffnung:- 03.08.2022, Ort:
Itten+Brechbühl AG, Nordring 4A, 3010 Bern, Bemerkungen:
Die Offertöffnung ist nicht öffentlich!
1.6 Art des Auftraggebers- Andere Träger kommunaler Aufgaben
1.7
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.8
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.9
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Art des Bauauftrages-
Ausführung
2.2 Projekttitel der Beschaffung- INSELSPITAL Bern, Anbindungen - BKP 261 Aufzugsanlagen TP04
2.3 Aktenzeichen / Projektnummer- 1710-TP04
2.4 Aufteilung in Lose?-
Nein
2.5 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45000000 - Bauarbeiten |
Baukostenplannummer (BKP): | 261 - Aufzüge |
2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Inselspital, Universitätsspital Bern,
CH-3010 Bern Zwischenbau / OPO Teilumbau der Geschosse G+K, Neuerschliessung Helikopterplattform
(Details siehe Submissionsunterlagen)
2.7 Ort der Ausführung- Inselspital 3010 Bern
2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems- Beginn: 01.03.2023, Ende: 31.10.2023
-
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein
2.9 Optionen-
Nein
2.10 Zuschlagskriterien- Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien
2.11 Werden Varianten zugelassen?-
Nein
2.12
Werden Teilangebote zugelassen?
-
Nein
2.13 Ausführungstermin- Bemerkungen: Details siehe Bauprogramm TP 04 - G/K - Entwurf vom 06.05.2022
3. Bedingungen3.1 Generelle Teilnahmebedingungen- gemäss Ausschreibungsunterlagen
3.2 Kautionen / Sicherheiten- gemäss Ausschreibungsunterlagen
3.3 Zahlungsbedingungen- Die Zahlungsfrist beträgt 60 Tage.
3.5 Bietergemeinschaft- Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die Federführung ist anzugeben.
3.6 Subunternehmer- Allfällige Subunternehmen sind mit der Offerteingabe anzugeben.
3.7 Eignungskriterien-
Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien
3.8 Geforderte Nachweise-
Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise
3.9
Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
-
Kosten: Keine
Zahlungsbedingungen: keine
3.10 Sprachen- Sprachen für Angebote: Deutsch
- Sprache des Verfahrens: Deutsch
3.11 Gültigkeit des Angebotes- 3 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote
3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen-
unter
www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 17.06.2022
bis
29.07.2022 Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch
3.13
Durchführung eines Dialogs
-
Nein
4. Andere Informationen4.2 Geschäftsbedingungen- Es sind Netto-Offerten einzureichen. Rabatte, Skonti müssen im Angebot offen ausgewiesen werden. Nicht fristgerecht oder unvollständig eingereichte Angebote werden vom Wettbewerb ausgeschlossen. Offerten mit Preisabsprachen werden nicht berücksichtigt. Der Zuschlag erfolgt auf Grund des Angebots.
4.3 Begehungen- Nicht vorgesehen. Den Anbietern ist es nicht erlaubt, das Gebäude zu betreten
(Spitalbetrieb).
4.4 Grundsätzliche Anforderungen- Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für in der Schweiz zu erbringenden Leistungen nur an Anbieterinnen und Anbieter,
welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit von Frau und Mann gewährleisten (Art. 12 Abs. 1 IVöB 2019). Die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, Arbeitsbedingungen und Lohngleichheit ist durch alle Teilnehmenden im Rahmen der Selbstdeklaration zu bestätigen. Ab dem städtischen Schwellenwert für das Einladungsverfahren hat das zuschlagnehmende Unternehmen die Einhaltung der Lohngleichheit für Frau und Mann zusätzlich gestützt auf eine betriebsinterne Lohngleichheitsanalyse mittels einer Methode gemäss Artikel 13c des Bundesgesetzes vom 24. März 1995 über die Gleichstellung von Frau und Mann (Gleichstellungsgesetz; GlG; SR 151.1) nachzuweisen. Der Bund stellt dazu ein kostenloses Analyse-Tool zur Verfügung (www.logib.ch). Der Nachweis muss spätestens 60 Tage nach der Zuschlagserteilung erfolgen. Der Referenzmonat der Analyse darf nicht mehr als vier Jahre zurückliegen (Art. 3a der Verordnung vom 4. Dezember 2002 über das öffentliche Beschaffungswesen der Stadt Bern [Beschaffungsverordnung; VBW; SSSB 731.21]). Ausgenommen von der Nachweispflicht sind Unternehmen mit Mitarbeitenden nur einen Geschlechts oder mit weniger als zehn Mitarbeitenden. Auftragnehmende Unternehmen mit Sitz im Ausland fallen nur dann unter die Nachweispflicht, wenn sie die Leistung in der Schweiz erbringen. Weitergehende Nachweispflichten gestützt auf das übergeordnete Recht bleiben vorbehalten. Unabhängig von der Nachweispflicht ist die Auftraggeberin berechtigt, die Einhaltung der Vergabebestimmungen und namentlich auch der Lohngleichheit von Frau und Mann zu kontrollieren oder durch Dritte kontrollieren zu lassen. Anbietende sind verpflichtet, an einer angeordneten Kontrolle mitzuwirken und die erforderlichen Daten, Informationen und Nachweise kostenlos und fristgerecht zur Verfügung zu stellen (Art. 12 Abs. 1 und 5 i.V.m. Art. 44 Abs. 1 Bst. f IVöB 2019). Kommt der Anbieter oder die Anbieterin dieser Mitwirkungspflicht nicht nach oder bestehen aufgrund des Kontrollergebnisses Anhaltspunkte dafür, dass die Lohngleichheit von Frau und Mann nicht eingehalten wird, so kann der Anbieterin oder dem Anbieter unter Androhung von Massnahmen im Unterlassungsfall eine Frist gesetzt werden, innert der die Einhaltung der Lohngleichheit nachgewiesen werden muss.
Werden Teilnahmebedingungen nicht oder nicht mehr erfüllt, kann die Auftraggeberin Massnahmen oder Sanktionen ergreifen. Sie kann das betreffende Unternehmen u.a. von einem Vergabeverfahren ausschliessen oder ein bereits erteilter Zuschlag widerrufen. In schwerwiegenden Fällen ist ein Ausschluss von bis zu fünf Jahren von künftigen Vergabeverfahren oder eine Busse möglich (Art. 44 und 45 IVöB 2019).
4.7 Offizielles Publikationsorgan- www.simap.ch
4.8 Rechtsmittelbelehrung- Diese Ausschreibung kann innert 20 Tagen nach der ersten Publikation mittels Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, angefochten werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen.
Fachstelle Beschaffungswesen
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