Support

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Unterstützung?
Häufige Fragen
Kontakt Simap-Helpdesk
Suche ändern
Sie können Ihre Suchkriterien ändern oder die Suche verfeinern
Stichwort:
Ort der Auftragserfüllung:
Zeitraum:
Heute

Laufende Woche

Laufendes Jahr

von
bis

Gesamt (letzte 3 Jahre)
Sie sind hier:
Startseite> Recherchieren> Einzelmeldungen

Ihre Ergebnisse

Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1264099
27.05.2022|Projekt-ID 231170|Meldungsnummer 1264099|Zuschläge      Berichtigung

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 27.05.2022

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Office fédéral des routes - Infrastructure routière Ouest Filiale Estavayer-le-Lac
Beschaffungsstelle/Organisator: Office fédéral des routes - Infrastructure routière Ouest
Filiale Estavayer-le-Lac,  zu Hdn. von Gestion des projets, Place de la Gare 7,  1470  Estavayer-le-Lac,  Schweiz,  Telefon:  +41 58 461 87 11,  Fax:  -,  E-Mail:  marchespublics.estavayer@astra.admin.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Bund (Zentrale Bundesverwaltung)

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

2.3N01.08 080166 ENG Goulet Crissier - APR GC - Entretien entre échangeur d'Ecublens et giratoire de la Maladière et aménagement Jct. Malley (ID 7670)
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Er umfasst die Studien für den Abschnitt TP4 Maladière - Chavannes des Projekts zur Engpassbeseitigung Crissier.
Der TP4 befindet sich zwischen dem ausgeschlossenen Autobahnkreuz Ecublens und dem Maladière-Kreisel einschließlich.
Der Projekt umfasst die Unterhalts- und Sanierungsmassnahmen der bestehenden Infrastruktur und die Ausbaumassnahmen für den Halbanschluss Lausanne-Malley, zwei Strassenabwasser-Behandlungsanlagen in Lausanne und Chavannes-près-Renens sowie die Plattformen für Baustelleneinrichtungen in Chavannes-près-Renens und Ecublens.
Ein Ausführungsprojekt (AP) wurde im 2018 öffentlich aufgelegt und wird derzeit geprüft.
Ein Massnahmenkonzept (MK) wurde der ASTRA Fachunterstützung im 2019 vorgelegt (die ergänzende MK-Note wurde in 2020 genehmigt).
Diese Ausschreibung umfasst die Leistungen des Projektverfassers Bauingenieurwesen für die Phasen Massnahmenprojet (MP) / Detailprojekt (DP) bis zur Inbetriebnahme.

2.2 Dienstleistungskategorie

Dienstleistungskategorie CPC:  [12] Architektur; technische Beratung und Planung und integrierte technische Leistungen; Stadt- und Landschaftsplanung; zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  71000000 - Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Hinweis: Groupement em2
Name: p.a. Bureau d'ingénieurs civils Mauler SA, quai Philippe-Suchard 20,  2000  Neuchâtel,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 13'003'041.00 mit MWSt.7.7%
Bemerkung: Der Auftrag wurde für einen Betrag von CHF 12'073'390.00 exkl. MWSt. an die Groupement em2, welche aus dem Bureau d'ingénieurs civils Mauler SA in Neuenburg, der Emch+Berger SA Lausanne, der Emch+Berger AG Bern und der MONOD - PIGUET + ASSOCIES Ingénieurs Conseils SA in Lausanne zusammengestellt ist, vergeben.

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Es handelt sich um das vorteilhafteste Angebot auf Basis aller Kriterien.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 17.12.2021
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer 1235561

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 24.05.2022

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 4

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.