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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1264337
21.05.2022|Projekt-ID 238695|Meldungsnummer 1264337|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 21.05.2022

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Aargau Verkehr AG (AVA)
Beschaffungsstelle/Organisator: Aargau Verkehr AG (AVA),  zu Hdn. von Adrian Lüscher, Hintere Bahnhofstrasse 85,  5001  Aarau,  Schweiz,  Telefon:  062 832 83 00,  E-Mail:  direktion@aargauverkehr.ch,  URL www.aargauverkehr.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Andere Träger kommunaler Aufgaben

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

NB BHf Ok - PV/BHU STW
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Alle Leistungen gemäss Anforderungskatalog AVA für die Funktion PV/BHU STW in der sia Phasen 51-53

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  71321000 - Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Innolutions AG, Hornimattstrasse 22b,  5103  Wildegg,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 223'455.00 mit MWSt.7.7%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: IVöB Art 21 Abs 2 Ziff e

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 19.05.2022

4.5 Rechtsmittelbelehrung

1) Gegen diese Publikation kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 20 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kanton Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.

2) Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a) anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll und
b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.

3) Auf eine Beschwerde, welche den Ziffern 1) und 2) nicht entspricht, wird nicht eingetreten.

4) Die angefochtene Publikation ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.

5) Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst, die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.