Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 01.06.2022
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Schweizerische Bundesbahnen SBB Infrastruktur
Beschaffungsstelle/Organisator: Energie, Projekte&Engineering, Projektmanagement, Industriestrasse 1,
3052
Zollikofen,
Schweiz,
E-Mail:
daniela.czekalla@sbb.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- SBB UL 171 Ersatz-/Neubau
Abschnitt Kallnach - Merzligen
Mastfundamente
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Erstellen der Mastfundamente der neuen Freileitung sowie Rückbau der Fundamente der bestehenden Freileitung auf dem Abschnitt der Freileitung UL 171 zwischen Kallnach und Merzligen.
-
Los-Nr
2
- Kurze Beschreibung: Abschnitt Nord
Neubau Mastfundamente M164 bis M185 Abbruch bestehende Mastfundamente M79 bis M108
Umfang bzw. Menge: 22 Stück Neubau und 30 Stück Abbruch
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45000000 - Bauarbeiten |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Grisoni-Zaugg SA, Zone Industrielle,
1564
Domdidier,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 1'598'562.01 mit MWSt.7.7%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Das Angebot der Zuschlagsempfängerin war insgesamt das Vorteilhafteste und hat am meisten Punkte erhalten. Ausschlaggebend war insbesondere das Zuschlagskriterium «ZK1: Preis», beim dem die Zuschlagsempfängerin das niedrigste Angebot eingereicht hat.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 21.01.2022
im Publikationsorgan: Simap
Meldungsnummer
1240719
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 01.06.2022
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 3
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Bauleistungen zwischen 2 und 8 Mio. NeinGegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.
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