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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1264535
01.06.2022|Projekt-ID 232443|Meldungsnummer 1264535|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 01.06.2022

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Schweizerische Bundesbahnen SBB Infrastruktur
Beschaffungsstelle/Organisator: Energie, Projekte&Engineering, Projektmanagement, Industriestrasse 1,  3052  Zollikofen,  Schweiz,  E-Mail:  daniela.czekalla@sbb.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

SBB UL 171 Ersatz-/Neubau Abschnitt Kallnach - Merzligen Mastfundamente
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Erstellen der Mastfundamente der neuen Freileitung sowie Rückbau der Fundamente der bestehenden Freileitung auf dem Abschnitt der Freileitung UL 171 zwischen Kallnach und Merzligen.
Los-Nr 2
Kurze Beschreibung: Abschnitt Nord

Neubau Mastfundamente M164 bis M185
Abbruch bestehende Mastfundamente M79 bis M108

Umfang bzw. Menge:
22 Stück Neubau und 30 Stück Abbruch

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45000000 - Bauarbeiten

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Grisoni-Zaugg SA, Zone Industrielle,  1564  Domdidier,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 1'598'562.01 mit MWSt.7.7%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Das Angebot der Zuschlagsempfängerin war insgesamt das Vorteilhafteste und hat am meisten Punkte erhalten. Ausschlaggebend war insbesondere das Zuschlagskriterium «ZK1: Preis», beim dem die Zuschlagsempfängerin das niedrigste Angebot eingereicht hat.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 21.01.2022
im Publikationsorgan: Simap
Meldungsnummer 1240719

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 01.06.2022

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 3

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Bauleistungen zwischen 2 und 8 Mio. NeinGegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.