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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1264749
24.05.2022|Projekt-ID 230434|Meldungsnummer 1264749|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 24.05.2022

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Baudirektion Kanton Zürich, Tiefbauamt
Beschaffungsstelle/Organisator: Baudirektion Kanton Zürich, Tiefbauamt
Projektieren + Realisieren,  zu Hdn. von Daniel Zumbach, Walcheplatz 2,  8090  Zürich,  Schweiz,  E-Mail:  daniel.zumbach@bd.zh.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Kanton

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Ottenbach, Zwillikerstrasse
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Lückenschliessung und Verbesserung Radwegführung, Aufwertung Ortsdurchfahrt und Umbau zu hindernisfreien Bushaltestellen. Ingenieurleistungen für die Phasen Vorprojekt (31) bis zur Inbetriebnahme (53).
Der detaillierte Leistungsbeschrieb ist den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  71300000 - Dienstleistungen von Ingenieurbüros

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Porta AG Ingenieure Planer Geometer, Neumarkt 1,  5200  Brugg,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 298'314.19 mit MWSt.7.7%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: beste Erfüllung der Zuschalgskriterien

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 25.02.2022
im Publikationsorgan: simap.ch
Meldungsnummer 1232861

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 20.05.2022

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 5

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Zuschlag kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Ausschreibung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.