Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 27.05.2022
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Flughafen Zürich AG
Beschaffungsstelle/Organisator: Flughafen Zürich AG,
zu Hdn. von
Jürg Wolfsteiner, Postfach,
8058
Zürich Flughafen,
Schweiz,
Telefon:
+41 43 816 38 66,
E-Mail:
juerg.wolfsteiner@zurich-airport.com
1.2 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Personaldienstleister Reinigungsmitarbeiter
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Als Ergänzung zu unseren Festangestellten im Bereich Gebäudereinigung, benötigt die Flughafen Zürich AG eine grössere Anzahl an Temporärmitarbeitenden für die anfallenden Reinigungsaufgaben. Mittels dieser Ausschreibung soll ein geeignete Personaldienstleister gefunden werden.
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[22] Arbeits- und Arbeitskräftevermittlung
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 79620000 - Überlassung von Personal einschließlich Zeitarbeitskräfte |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Axxeva Services AG, Stauffacherstrasse 16,
8004
Zürich,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 26.00 ohne MWSt. Bemerkung: Bei der Preisangabe handelt es sich nicht um CHF, sondern um den prozentualen Aufschlag auf die vorgegebenen Ansätzen nach GAV Reinigung.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 24.03.2022
im Publikationsorgan: Simap
Meldungsnummer
1253373
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 25.05.2022
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 10
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.
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