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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1265229
24.05.2022|Projekt-ID 235143|Meldungsnummer 1265229|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 24.05.2022

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Burgdorf
Beschaffungsstelle/Organisator: Baudirektion Abteilung Hochbau,  zu Hdn. von Stefan Burkhardt, Lyssachstrasse 92,  3400  Burgdorf,  Schweiz,  E-Mail:  stefan.burkhardt@burgdorf.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Totalunternehmer (TU) Holzmodulbau Schulhaus Schlossmatt
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Mit vorliegender Ausschreibung sucht die Baudirektion der Stadt Burgdorf eine Unternehmung welche in der Funktion einer Totalunternehmung (TU), das Projekt «Holzmodulbau Schulhaus Schlossmatt» in Modulbauweise übernimmt und sämtliche Planungs- und Realisierungsleistungen ab SIA-Teilphase 51 bis und mit Inbetriebnahme SIA Teilphase 53 ausführt.

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45200000 - Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Blumer-Lehmann AG, Erlenhof,  9200  Gossau,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 10'672'105.00 ohne MWSt.
Bemerkung: Anbietervariante inkl. Optionen 4 Schaukelaufhängungen

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 21.03.2022
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer 1250729

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 23.05.2022

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 1

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Ausschreibung kann innert 20 Tagen, von der Publikation an gerechnet, Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Emmental, Amthaus Dorfstrasse 21, 3550 Langnau i.E. erhoben werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Die angefochtene Verfügung und greifbare Beweismittel sind beizulegen.